CORONA NEWS VOM 4. JULI 2020

In den letzten Tagen ist auch im Kanton St.Gallen die Zahl der Coronavirus-Neuinfizierten, stark angestiegen. Die Zuständigkeit für epidemiologische Massnahmen liegt nach der Rückführung in die «besondere Lage» im Wesentlichen wieder bei den Kantonen. Im Moment verzichtet die Regierung auf verschärfte Massnahmen, sie hat aber einen Raster festgelegt, nach dem sie die Lage beurteilt und sie eingreifen kann. Damit will sie flexibel auf Veränderungen reagieren und eingreifen können.


(sg.ch) Die Regierung des Kantons St.Gallen legte an ihrer heutigen Sitzung unter anderem die Zuständigkeiten für die Verabschiedung von Massnahmen, die Organisation des Kantonalen Führungsstabs und die Vorsorgeplanung fest. Im Wesentlichen arbeitet sie mit einem Raster mit drei Eskalationsstufen: Prävention mit Eigenverantwortung, Ausbruchsbekämpfung durch Gesundheitsbehörden und weitreichende Eingriffe durch die Regierung.

Prävention mit Eigenverantwortung

Im Umgang mit dem Coronavirus trägt die Bevölkerung eine Eigenverantwortung. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Wenn das nicht möglich ist und beim Umgang mit Risikogruppen, sollte eine Maske getragen werden. Insbesondere ist die 10-tägige Quarantäne-Pflicht bei Rückreise aus Risikoländern umzusetzen. Aber auch Betriebe, Institutionen, Veranstalter usw. sind angehalten, die geeigneten Präventionsmassnahmen individuell festzulegen und umzusetzen. Es obliegt den Leitungen von Alters- und Pflegeheimen oder von Kitas, Besuchseinschränkungen festzulegen, um die Bewohnenden oder die Anwesenden zu schützen. Ebenso können Schulleitungen oder Schulträger Präventionsmassnahmen festlegen. Weiterhin sind die Schutzkonzepte strikte umzusetzen und einzuhalten.

Ausbruchsbekämpfung durch Gesundheitsbehörden

Sind gewisse Schwellenwerte überstiegen, können die Gesundheitsbehörden weitere Massnahmen anordnen. In der ersten «Eskalationsstufe» sind die Gesundheitsbehörden –Gesundheitsdepartement und Kantonsarztamt – für die Festlegung von solchen Präventions- und Interventionsmassnahmen zuständig. Dies kann beispielsweise eine Verschärfung der Schutzmassnahmen, eine (Teil-)Schliessung eines Betriebes oder die Mobilisierung von Spitalkapazitäten sein.

Weitreichende Eingriffe durch die Regierung

Die Regierung kommt in der zweiten «Eskalationsphase» zum Zug. Wenn die Neuansteckungen gewisse Schwellenwerte übersteigen oder andere «Triggers» überschritten werden, kann sie regionale, kantonale oder interkantonale Massnahmen der Prävention oder der Intervention auslösen.

Kantonaler Führungsstab berät und koordiniert

Der Kantonale Führungsstab (KFS) behält seine Rolle als Beratungs-, Vorbereitungs- und Koordinationsgremium zuhanden der sachlich zuständigen Behörden. Im Bereich der Corona-Pandemie wird er diese Aufgaben insbesondere in seinen zwei Kernstäben und dem Modul Pandemie erfüllen. Damit ist auch der Einbezug der Gemeinden – durch eine Vertretung der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) – sichergestellt. Den Gemeinden werden keine zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten überbunden. Ihnen soll weiterhin der Vollzug des Bundesrechts im Bereich der Kontrolle der Schutzkonzepte obliegen. Die Regierung hat dem KFS bisher insgesamt 3 Mio. Franken dringliche und unumgängliche Mehrausgaben bewilligt. Davon wurden 1,6 Mio. Franken bereits ausgegeben. Um dem KFS den erforderlichen Handlungsspielraum für weitere personelle Aufwände und für weitere Beschaffungen von Schutzmaterial usw. einzuräumen, bewilligt die Regierung weitere 2 Mio. Franken.

Gerüstet für die Herausforderungen

Mit der heute verabschiedeten Organisation und Strategie sieht sich die Regierung gerüstet für die Herausforderungen der kommenden Wochen. In ihrem Handeln will die Regierung dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Bei der Anordnung von Massnahmen wird sie nebst Notwendigkeit und Zweckmässigkeit auch die Auswirkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner, für die Wirtschaft und für die Durchsetzbarkeit sowie allfällige regionale Unterschiede berücksichtigen.

Das Contact-Tracing bleibt eines der wichtigsten Instrumente bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Der Kanton St.Gallen arbeitet dafür seit dem 1. Juli mit der Lungenliga zusammen. Aktuell sind 17 Personen mit dem Contact-Tracing beschäftigt. Die Lungenliga ist zur Zeit an der Rekrutierung weiterer Personen.


 

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