ABSTIMMUNG ÜBER ZONENPLAN GEREN LENGGENWIL FÜR GEBRÜDER EISENRING AG

Die Gebrüder Eisenring AG wollen ihren Holzverarbeitungsbetrieb von Gossau nach Lenggenwil verlegen. Damit das Bauvorhaben möglichst optimal realisiert werden kann, entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Niederhelfenschwil am 17. November 2019 über den Zonenplan im Gebiet Geren.

Im Titelbild: Visualisierung zeigt wie die neue Produktions- und Lagerhalle der Gebrüder Eisenring AG aussehen könnte.


(Gemeinde Niederhelfenschwil) Sollen im Gebiet Geren in Lenggenwil künftig Gebäude mit einer Firsthöhe von 18,5 Metern statt bislang 15,0 Metern realisiert werden dürfen? Diese Kernfrage stellt sich den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von Niederhelfenschwil am 17. November an der Urne. Grund der Abstimmung ist die geplante Betriebsansiedlung der Gebrüder Eisenring AG. Diese will ihr wachsendes Holzverarbeitungs- und Holzhandels-unternehmen aus Platzgründen verlegen. Für betrieblich optimierte Abläufe ist in Lenggenwil eine Produktions- und Lagerhalle nötig, welche die heutig gültige Baumasse überschreitet. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, die geplante Umzonung des besagten Areals der laufenden Gesamt-Ortsplanungsrevision vorzuziehen. Mit diesem Schritt wird gewährleistet, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger explizit zur geplanten Anpassung äussern können und nicht über den Zonenplan der gesamten Gemeinde befinden müssen.

Zone den Bedürfnissen anpassen

Durch die bevorstehenden Gesamt-Ortsplanungsrevisionen werden die Gewerbe- und Industriezonen in die neuen, sogenannten Arbeitszonen überführt. Dies wird schrittweise bis im Jahr 2027 im ganzen Kanton St.Gallen geschehen. Die heutige Zone im Gebiet Geren entspricht der künftigen Bezeichnung „Arbeitszone A15“. Die wesentlichen Abweichungen der Arbeitszone A15 gegenüber der nun geplanten Arbeitszone A18.5 sind die erlaubte Gebäudehöhe und -länge. Durch die Anpassung zur Zone A18.5 wären neu Gebäude mit einer Firsthöhe von 18,5 Metern zulässig. Die Länge des Gebäudes würde im obligatorischen Sondernutzungsplan festgelegt werden. Heute ist die Gesamthöhe auf 15 Meter und die Gesamtlänge auf 80 Meter beschränkt. Sowohl betreffend der Grenzabstände als auch der Empfindlichkeitsstufe bezüglich Lärm, bleiben die beiden neuen Arbeitszonen gleich wie heute. Durch die Zonenanpassung will der Gemeinderat den heutigen Bedürfnissen entsprechen und einen Beitrag zum bewussten Umgang mit den vorhandenen Baulandreserven leisten. Zudem können rund 50 Arbeitsplätze in der Gemeinde angesiedelt werden.

Vorteile für Anwohner

Nebst den ökologischen und wirtschaftlichen Gedanken sprechen auch klare Vorteile für die Anwohner für die Arbeitszone 18.5. Diese gewährleistet, dass an Stelle von mehreren einzelnen Baukörpern ein Gesamtprojekt mit einer einzigen Produktions- und Lagerhalle realisiert werden kann. Dank dieser können die Arbeitsprozesse innerhalb einer Halle getätigt werden. So ist durch die Produktions- und Arbeitsabläufe kaum mit Lärmemissionen zu rechnen. Der Gemeinderat Niederhelfenschwil ist überzeugt, dass die geplante Zonen-Anpassung den Anwohnern, dem Unternehmen, als auch der Gemeinde dient. Deshalb empfiehlt er den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 17. November die Arbeitszone A18.5 zu bevorzugen. Die Abstimmungsunterlagen mit den detaillierten Informationen und Visualisierungen werden in diesen Tagen allen Stimmberechtigten der Gemeinde Niederhelfenschwil zugestellt. Zudem kann ein 3-D-Modell sowie ein Architekturmodell des geplanten Neubaus während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung besichtigt werden.


 

 

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