Empfang Turnverein
Vom 13. bis 23. Juni 2019 findet das eidgenössische Turnfest in Aarau statt. Am Sonntag, 23. Juni 2019, 17 Uhr, wird der traditionelle öffentliche Empfang durchgeführt. Dieser findet auf dem Begegnungsplatz statt und wird von der Bürgermusik Zuzwil musikalisch umrahmt. Die Bevölkerung ist dazu eingeladen, an diesem Anlass teilzunehmen.
Informationsanlass Dorfbach
Am Dienstag, 25. Juni 2019, 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle 1 in Zuzwil, der Informationsabend zur Sanierung des Dorfbachs statt. Der Gemeinderat kommt dem Auftrag der Bürgerversammlung von Ende März 2018 nach und informiert zusammen mit den Vertretern des kantonalen Amtes für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau sowie den verschiedenen Fachplanern, die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner über die Abklärungen bezüglich einer Alternative zur geplanten Dorfbachsanierung. Zudem wird das weitere Vorgehen aufgezeigt. Es wird empfohlen, die aufgeschalteten Unterlagen unter www.zuzwil.ch/Downloads vorgängig zu studierena.
Neuer Gebührentarif
Mit dem Bau der neuen Dreifachturnhalle samt Nebenräumen wurde der Gebührentarif den neuen Gegebenheiten angepasst. Die relevanten Anpassungen gegenüber dem heutigen Gebührentarif sind: Für auswärtige Benutzer gilt der doppelte Tarif; somit gibt es nur noch einen Tarif. Die Dauerbelegungen werden pro Block und Jahr abgerechnet. Ein Block entspricht neu 90 Minuten, bis anhin wurde nach Stunden abgerechnet. Die Nutzung wird für die Vereine somit günstiger. Einzelbenutzungen werden pro Tag und Anlass und nicht mehr pro halben oder ganzen Tag verrechnet. Der detaillierte Gebührentarif ist unter www.zuzwil.ch/ Freizeit/Freizeit- und Sportanlagen/Saal- und Sportanlagen aufgeschaltet. Der Gebührentarif ist seit 1. Juni 2019 in Kraft.
Strassenabtretung Lindaupark
In der Gemeinde befinden sich sämtliche Gemeindestrassen 2. Klasse – ausser Räbgrueb-, Reben- und Teile der Rosenstrasse sowie die Strasse «Lindaupark» – im Eigentum der Gemeinde. Der Gemeinderat wird den Abtretungsvertrag für den Lindaupark unterzeichnen, womit diese Strasse vollumfänglich ins Eigentum und in den Unterhalt der Gemeinde übergeht.