GEMEINDE ZUZWIL: RICHTPLANUNG-VERNEHMLASSUNG GESTARTET


Die interessierte Bevölkerung liess sich am vergangenen Mittwoch durch den Gemeinderat sowie Ortsplaner Armin Meier über die Revision der Richtplanung informieren. Jedermann kann bis Ende Juni 2019 dem Gemeinderat eine schriftliche Stellungnahme zu den Planungsinstrumenten einreichen.

(Gemeinde Zuzwil) Der St.Galler Regierungsrat hat das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) per 1. Oktober 2017 in Vollzug gesetzt. Der revidierte kantonale Richtplan sowie das neue PBG verlangen von den Gemeinden einen konsequenten Fokus auf die Entwicklung nach Innen sowie eine Anpassung ihrer Ortsplanung (Richtplan, Zonenplan sowie Baureglement) innerhalb der nächsten zehn Jahre. Für die Mobilisierung der bereits bestehenden, ungenützten Areale gibt das PBG den Gemeinden neue Instrumente. Mit der Revision der Ortsplanung können unter anderem qualitativ, hochwertige ortsverträgliche Quartiere gesichert werden.

Revision erforderlich

Letztmals wurde im Jahr 2004 der Richtplan Teil «Nutzung» und im Jahr 2008 der Teil «Landschaft und Schutz» umfassend revidiert. Aufgrund dieser Revisionen ergaben sich diverse Anpassungen am Zonenplan und an der Schutzverordnung. Die teilweise rasante Bauentwicklung der vergangenen Jahre zeigt, wie wichtig es für eine Gemeinde ist, dass ihre bauliche und landschaftliche Identität und Unverwechselbarkeit nicht verloren geht.

Mitwirkung der Bevölkerung

Der Gemeinderat startete im Frühjahr 2017 mit der Erarbeitung der Grundlagen. An Anlässen – im Herbst 2017 sowie im Frühjahr 2018 – informierte er über den Stand der Arbeiten. Eine Bevölkerungsbefragung zur «Innenentwicklung» folgte im Spätherbst 2017. Zusammenfassend konnte die Erkenntnis gewonnen werden, dass die Zuzwiler Bevölkerung die Innenentwicklung unterstützt. Sämtliche Grundeigentümer, die über unbebautes Bauland verfügen, wurden nach den Sommerferien 2018 befragt. Grossmehrheitlich möchten die Landeigentümer die Flächen selber nutzen oder als Kapitalanlage und Altersvorsorge behalten. Die Gemeinden sind verpflichtet, für alle Grundstücke eine Bebauung grundsätzlich innert der nächsten 15 Jahre durchzusetzen.

Raumkonzept

Ein erster Entwurf des Planungsberichts Revision Ortsplanung – Strategische Gemeindeentwicklung wurde mit dem Bericht zum Raumkonzept dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) im Frühjahr 2018 in Vorprüfung gegeben. Das Raumkonzept macht strategische und konzeptionelle Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde. Das AREG hat bestätigt, dass das Raumkonzept sehr ausgewogen sowie eine gute Qualität und einen hohen Erfüllungsgrad aufweise. Basierend auf dem Raumkonzept wurde nun der Richtplan erstellt. Der Richtplan ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörde und fokussiert die Gemeindeentwicklung auf einen Zeithorizont von rund 25 Jahren.

Anspruchsvolle Umsetzung

Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Ziele der inneren Verdichtung auf eine moderate und auf die einzelnen Dörfer angepasste Weise anzuwenden. Mit dem Wegfall von Bestimmungen wie beispielsweise dem grossen Grenzabstand oder der Ausnützungsziffer wurden durch den Kanton Voraussetzungen geschaffen, um die Bebauung eines Grundstücks mit viel grösserem Volumen als heute zu ermöglichen. Viele Grundstücke sind heute unternutzt, was bei den veränderten Rahmenbedingungen zu unerwünschten Auswirkungen führen könnte. Deshalb ist es wichtig, auf Gemeindeebene die Regeln zu definieren und die Entwicklung in die gewünschte Richtung zu steuern. Der vom Gesetzgeber gewollte haushälterische Umgang mit dem «Boden» muss sorgfältig umgesetzt werden. Es ist wichtig, den Spielraum, welchen die Gesetzgebung zulässt, geschickt und sinnvoll zu nutzen. Der Grundsatz lautet: Qualität vor Quantität.

Vernehmlassung

Der Richtplan zusammen mit dem Beschrieb sowie der Planungsbericht wurden im März 2019 dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfung eingereicht. Diese Planungsunterlagen liegen bis am 30. Juni 2019 im Gemeindehaus auf. Sie können auch auf www.zuzwil.ch / Downloads eingesehen werden. Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen können dem Gemeinderat bis Ende Juni 2019 eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Planungsdokumenten einreichen.

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