Am Sonntag, 8.November 2020, lädt das Ortsmuseum Oberuzwil zum Besuch der neuen Sonderausstellungen ein. Während der Oberuzwiler Künstler Walter Järmann seine Werke zeigt, präsentiert das Team des Ortsmuseums Fotos und Gegenstände von Liegenschaften in der Gemeinde, die gelungene Renovationen erfahren haben.
(Gemeinde Oberuzwil) Das Ortsmuseum an der Wilerstrasse 22 in Oberuzwil ist am Sonntag, 8.November 2020, von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Es besteht ein Schutzkonzept.
Erhaltenswerte Liegenschaften
In der Gemeinde Oberuzwil befinden sich mehrere historisch wertvolle Liegenschaften, die in den letzten Jahren durch gelungene Renovationen das Dorfbild von Oberuzwil prägen. Das Team des Ortmuseums hat in den letzten Monaten durch umfangreiche Recherchen viel Wissenswertes zu den einzelnen Gebäuden, die bereits im Jahre 1977 anlässlich einer Orientierungsversammlung der Gemeinde als schützenswerte Gebäude definiert wurden, in Erfahrung bringen können und daraus die neue Sonderausstellung gestaltet.
Am Beispiel der Liegenschaft von Esther und Josef Eugster wird im Ortsmuseum ausführlich gezeigt, wie diese fachgerecht und denkmalgeschützt renoviert werden konnte. In der Ausstellung werden die Liegenschaft der Familie Schillig an der Flawilerstrasse, das Haus am Buchholdernweg 1/2 und das Wohnheim Bisacht präsentiert. Weitere schützenswerte Objekte in der Gemeinde Oberuzwil, deren Erhalt sich lohnen würde, gilt es für die nächsten Jahrzehnte zu erhalten. Die aktuelle Ausstellung möchte die Besucherinnen und Besucher für diese Anliegen sensibilisieren.
Bilder von Walter Järmann
In einem zweiten Raum stellt der Oberuzwiler Künstler Walter Järmann Bilder aus seiner langjährigen Schaffenszeit aus.
Schutzkonzept
Im Ortsmuseum gilt ein verbindliches Schutzkonzept, das eingehalten werden muss.
– Mund- und Nasenschutzpflicht während des gesamten Aufenthalts im Gebäude. Bitte bringen Sie wenn möglich Ihre Maske selber mit.
– Händedesinfektion und Registrierung beim Eingang.
– Abstand einhalten gegenüber anderen Personen.
– Beschränkte Anzahl der Personen pro Raum.
– Regelung des Besucherstrom durch Markierungen im Gebäude.