In einem Leserbrief nimmt Yves Beutler Stellung zur Begrenzungsinitiative der SVP, über die auf eidgenössischer Ebene ebenfalls am 27. September 2020 abgestimmt wird.
Die Kündigungsinitiative sieht die Aufhebung der Personenfreizügigkeit vor. Eine Annahme der Initiative gefährdet den diskriminierungsfreien Marktzugang der Schweizer Unternehmen und führt zu Mehrkosten und längerer Time-to-Market. Die Bilateralen 1, welche aus der Personenfreizügigkeit und 6 weiteren Abkommen bestehen, bieten den Schweizer Unternehmen zusammen mit dem Freihandelsabkommen einen diskriminierungsfreien Marktzugang in den EU/EFTA-Ländern. Durch die rechtliche Verknüpfung mit der «GuillotineKlausel» fallen die anderen 6 Abkommen bei der Kündigung der Personenfreizügigkeit. Indem die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen wegfällt, müssen Schweizer Produzenten ihre Produkte wieder in der Schweiz und in der EU prüfen lassen. Diese technischen Handelshemmnisse führen jährlich zu doppelten Prüfkosten von ca. CHF 500 Mio. Der Zeitverlust bei der Produktplatzierung führt zu verspäteten Einnahmen und Verlust von Marktanteilen resp. niedrigerem Umsatz. Ja, wir müssen uns mit der Zuwanderung gezielter auseinandersetzen. Nein, die Kündigungsinitiative macht dies weder ganzheitlich noch wirtschaftsfreundlich.
Yves Beutler, Präsident FDP Uzwil, Uzwil