Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich. So können Tiere geschützter Arten geschossen werden, ohne dass sie Schäden angerichtet haben (Art. 7a Abs.2 lit. b). Sie werden abgeschossen, einfach weil sie da sind. Besonders störend ist die Tatsache, dass geschützte Tierarten vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden können, ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären (Art. 7a Abs. 1 lit. c). So wird der Artenschutz ad absurdum geführt. Artenschutz ist für uns alle wichtig, deshalb ein überzeugtes NEIN zum missratenen Jagdgesetz.
Franziska Cavelti Häller, Jonschwil
Kantonsrätin glp