FEUERWERK ZÜNDEN – WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Wer Feuerwerk zündet, sollte unbedingt gewisse Vorsichtsmassnahmen beachten.


(wil24) Am Nationalfeiertag werden normalerweise zu Ehren der Schweiz Feuerwerke gezündet. Da die meisten offiziellen 1.-August-Feuerwerke und -Feiern dieses Jahr abgesagt wurden, könnten umso mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Erlaubt ist es. Die Beratungsstelle für Brandverhütung, die BFU und die Suva gehen aber davon aus, dass es vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Darum ist es umso wichtiger, sich an die Empfehlungen für einen unfallfreien 1. August zu halten.

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen

• Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten

• Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern einhalten – je nach Art des Feuerwerkskörpers sind das 40 bis 200 Meter. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten.

• An Festtagen Dachluken, Fenster und Türen schliessen

• Altersvorgaben von Feuerwerkskörpern beachten – nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen. Grössere Kinder anleiten und beaufsichtigen.

• Bei Blindgängern zehn Minuten warten und sich erst dann nähern. Blindgänger nicht erneut anzünden.

• Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren. Raketen zum Abfeuern nicht in den Boden stecken, stattdessen Flasche oder Abschussrohr im Boden verankern.

• In der Nähe von Feuerwerkskörpern nicht rauchen

• Weisungen der Behörden unbedingt befolgen


 

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