Die schraffierte Fläche ist von überhängenden Ästen und Sträuchern freizuhalten. Die Höhe des Lichtsraums beträgt 4,50 m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind, und 2,50 m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind.
(Gemeinde Flawil) In den vergangenen Wochen sind die Pflanzen enorm gewachsen. Möglicherweise gefährden sie nun die Verkehrssicherheit. Für das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verantwortlich.
Es ist herrlich, wie schön sich die Gärten in unseren Gemeinden präsentieren. Doch auch dies hat eine Schattenseite – die Verkehrssicherheit ist dadurch gefährdet. Denn die Übersicht ist an vielen Strassen wegen Ästen und Sträuchern nicht mehr gewährleistet, oder die Trottoirs sind teilweise nur noch beschränkt benutzbar.
Aus diesem Grund werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer darum gebeten, die überhängenden oder sichtbehindernden Äste und Sträucher entlang der Strassen sowie in Kreuzungs- und Einlenkerbereichen zurückzuschneiden. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Es empfiehlt sich zudem, Bäume und Sträucher mehr als nur auf die vorgeschriebenen Masse zurückzuschneiden.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen steht in der Gemeinde Flawil das Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur unter der Telefonnummer 071 394 17 70 gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Flawil dankt den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für das Verständnis und für die Mithilfe für mehr Sicherheit im Verkehr.