DAS SIND DIE REGELN DER ÖV-MASKENPFLICHT

Die Maskenpflicht gilt für Zug, Bus, Tram, Schiff, Bergbahnen und Seilbahnen – also überall im öffentlichen Verkehr.


Die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab Montag. Was genau bedeutet das? Uzwil24 mit einer Zusammenfassung der Regeln.

  • Alle Personen ab 12 Jahren müssen im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen
  • Dies gilt für Zug, Bus, Tram, Schiff, Bergbahnen, Seilbahnen – also überall
  • Auch wenn es wenig Leute in einem Zug oder Bus, die Maske muss trotzdem getragen werden
  • Die Fahrgäste müssen die Maske selber mitbringen
  • Ein Schal oder Tuch gilt nicht als Ersatz
  • Wer eine Mahnung nicht befolgt und den Zug trotz Aufforderung nicht verlässt, kann gebüsst werden. Ausgenommen Personen, die aus speziellen Gründen keine Maske tragen können.
  • Kontrolle und Vollzug übernehmen Zugpersonal und Bahnpolizei

(uzwil24)


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