
Die Maskenpflicht gilt für Zug, Bus, Tram, Schiff, Bergbahnen und Seilbahnen – also überall im öffentlichen Verkehr.
Die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab Montag. Was genau bedeutet das? Uzwil24 mit einer Zusammenfassung der Regeln.
- Alle Personen ab 12 Jahren müssen im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen
- Dies gilt für Zug, Bus, Tram, Schiff, Bergbahnen, Seilbahnen – also überall
- Auch wenn es wenig Leute in einem Zug oder Bus, die Maske muss trotzdem getragen werden
- Die Fahrgäste müssen die Maske selber mitbringen
- Ein Schal oder Tuch gilt nicht als Ersatz
- Wer eine Mahnung nicht befolgt und den Zug trotz Aufforderung nicht verlässt, kann gebüsst werden. Ausgenommen Personen, die aus speziellen Gründen keine Maske tragen können.
- Kontrolle und Vollzug übernehmen Zugpersonal und Bahnpolizei