WASSERVERSORGUNG HENAU: DREIMAL JA RECHTSGÜLTIG

Gerry Schuler, Präsident der Wasserversorgung Henau, teilt mit: Zur Abstimmung vom 17. Mai 2020 sind bis zum Ende der ordentlichen Beschwerdefrist keine Beschwerden eingegangen. Der Verwaltungsrat stellt somit das endgültige Abstimmungsergebnis fest.


Die briefliche Abstimmung vom 17. Mai 2020 konnte wie angekündigt durchgeführt werden. Alle drei Anträge wurden ohne Gegenstimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 19.85%.

Den Geschäftsbericht 2019 finden Sie hier.



 

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