Die Coronavirus-Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton St.Gallen sind sehr niedrig. Zeitgleich mit der vom Bundesrat beschlossenen Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» per 19. Juni 2020 wird das kantonale Besuchsverbot für Spitäler und Kliniken aufgehoben.
(sg.ch) Die Hygiene- und Distanzregeln bleiben trotzdem zentral. Spitälern und Kliniken wird empfohlen, die Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln mit einer eigenen Besuchsregelung sicherzustellen.
Das Gesundheitsdepartement hebt das seit 16. März 2020 bestehende Besuchsverbot für Spitäler und Kliniken per 19. Juni 2020 auf. Somit können ab Freitag, 19. Juni, Patientinnen und Patienten wieder besucht werden. Die Verantwortung für das Besuchsregime fällt ab diesem Zeitpunkt wieder in die Kompetenz der Spitäler und Kliniken. Sie müssen mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass sich Besucherinnen und Besucher an die Hygiene- und Distanzregeln halten.
Das Gesundheitsdepartement empfiehlt diesen Institutionen, sich bei der Besuchsregelung an den aktuellen Empfehlungen des Nationalen Zentrums für Infektionsprävention (Swissnoso) zu orientieren.