Obwohl der Bundesrat einige Trainingseinheiten ab 11. Mai 2020 wieder erlaubte, blieben in Absprache mit den Benützerinnen und Benützern die Turnhallen und Aussensportanlagen in der Gemeinde geschlossen. Seit Anfang Woche trainieren und proben die Vereine wieder.
(Gemeinde Zuzwil) Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungsschritte im Bereich der Sportaktivitäten beschlossen. Demnach dürfen Sportvereine seit dem 6. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe bis zu 300 Personen ohne engen Körperkontakt durchführen. Im Zentrum stehen allerdings die Massnahmen zur Nachverfolgbarkeit allfälliger Infektionsketten.
Schutzkonzept
Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von Schutzkonzepten der Betrieb sowohl im Training als auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden. Jede Organisation und Einrichtung verfügt bereits über ein Schutzkonzept. Die Organisatoren von Sportaktivitäten, namentlich Vereine und Betreiber von Sportanlagen, müssen die neuen Rahmenvorgaben umsetzen.
Fünf Grundregeln
Grundsätzlich gelten folgende fünf Grundregeln, die einen normalen Trainingsbetrieb gewährleisten:
– symptomfrei ins Training oder an den Wettkampf
– Distanz halten (10m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2m Abstand)
– Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit
– Präsenzlisten führen (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
– Bezeichnung einer verantwortlichen Person
Die genauen Rahmenvorgaben für Sportaktivitäten, die von sämtlichen Sportanlagenbenützern und Vereinen umgesetzt werden müssen, sind auf www.swissolympic.ch oder www.zuzwil.ch ersichtlich.