KEINE PREISERHÖHUNG IM ÖV 2021

Trotz erwarteter Ertragseinbussen von 25 bis 30 Prozent wegen Corona verzichtet der öffentliche Verkehr für 2021 auf eine Preiserhöhung.


(uzwil24/SDA) Die Mobilitätsbranche setzt  auf verschiedene Massnahmen, um ihre Attraktivität zu erhöhen. So können Kundinnen und Kunden künftig eine GA-Monatskarte kaufen, ohne dazu ein Halbtax-Abo zu benötigen, wie Alliance SwissPass am Mittwoch mitteilte.

Kein Studenten-GA mehr

Das Studenten GA für wird aber abgeschafft. Dieses war bis anhin für Studenten zwischen 25 und 30 Jahren erhältlich. Im Vergleich zum regulären GA sparten sie rund 1200 FrankenNun erhalten alle 25-Jährigen einen Rabatt von 500 Franken auf das GA und alleinreisende Kinder fahren in Zukunft bis zum 6. Geburtstag gratis, danach bis zum 16. Geburtstag für maximal 19 Franken pro Tag.

Das Hunde-GA zum Preis von 805 Franken wird abgeschafft. Stattdessen gibt es ab 2021 einen Hunde-Pass für 350 Franken.

Entschädigung bei Verspätung

Eine wichtige Neuerung im öffentlichen Verkehr ist die Erweiterung der Rechte von Reisenden bei Verspätungen ab Januar 2021. Dies entschied der Bundesrat am 13. Mai 2020 mit der Verabschiedung des Verordnungspakets zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI).

Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal 10 Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt.


 

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