Nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen zu den Themen: Aufwertungskonzept «Riet» genehmigt / Turnus Jungbürgerfeier / Personelles / ZAB Rückererstattung 2019 / Unterhaltsarbeiten Dorfbach
(Gemeinde Zuzwil)
Aufwertungskonzept «Riet» genehmigt
In Zusammenarbeit mit der GeOs GmbH aus Degersheim hat die Kommission Natur und Landschaft im Frühjahr 2019 das Aufwertungs- und Pflegekonzept für das «Zuzwiler Riet» erarbeitet. Anschliessend wurde es zur Prüfung dem kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei unterbreitet. Nun liegt die Genehmigung vor.
Das «Zuzwiler Riet» ist ein auf nationaler Ebene geschütztes Moor und Amphibienlaichgebiet. Die Erhaltung und Förderung von Lungenenzian und Lungenenzian-Ameisenbläuling, die Förderung von Amphibien sowie die Sicherung und Aufwertung der standortgerechten Moorvegetation haben eine hohe Priorität.
Informationstafeln aufgestellt
Im August 2019 wurden an den Zugängen zum Zuzwiler Riet zwei Informationstafeln aufgestellt. Sie veranschaulichen die geplanten Projektschritte und geben einen Überblick über den Terminplan.
Erste Umsetzungsmassnahmen
Ende Februar 2020 lag das Baugesuch zur Erstellung von fünf Amphibiengewässern sowie ersten Unterhaltsarbeiten auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Im Herbst 2020 kann mit den ersten Umsetzungsmassnahmen gestartet werden. Der Auftrag wurde an die Gämperli Bau GmbH, Jonschwil, erteilt. Bis im Jahr 2023 sollte das gesamte Aufwertungsprojekt umgesetzt sein.
Finanzielle Beteiligung
Die Aufwertung eines Gewässers oder Gebietes ist immer mit hohen Kosten verbunden. Für die Massnahmen der Amphibienförderung, die Neuanlage der Blumenwiese, die Förderung des Lungenenzians, die Regulierung des Wasserstandes sowie die Bauarbeiten wird mit Kosten von rund 160‘000 Franken gerechnet. Rund 90 Prozent der Kosten können dem Kanton St.Gallen nachträglich in Rechnung gestellt werden. Die Aufwände für die Projekt- und Umsetzungsbegleitung werden direkt vom Kanton St.Gallen übernommen.
Turnus Jungbürgerfeier
Können Sie sich noch an Ihre eigene Jungbürgerfeier erinnern? Die Gemeinde organisiert jedes Jahr für sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner, die im laufenden Jahr ihren 18. Geburtstag feiern dürfen, einen Jungbürgeranlass. Mit einem abwechslungsreichen Programm und anschliessendem Nachtessen werden die Jungbürgerinnen und Jungbürger von einer Delegation des Gemeinderates im Erwachsenenalter begrüsst.
Leider nimmt die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer jährlich ab. Diesem «Trend» soll nun entgegengewirkt werden. Damit wieder mehr junge Erwachsene teilnehmen, wird der traditionelle Anlass neu aufgrund der Jahrgänge des Schuljahres, das heisst jeweils 1. August bis 31. Juli, statt nach Kalenderjahr, stattfinden. So sind meistens sämtliche «Klassengspänli» an derselben Jungbürgerfeier dabei.
Jahrgang 2002
Die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2002 wird auf das nächste Jahr verschoben. Im Jahr 2021 feiern sämtliche jungen Erwachsenen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und 31. Juli 2003 geboren sind, ihre Jungbürgerfeier gemeinsam. Die Betroffenen wurden bereits über diese Änderung informiert. Der Gemeinderat freut sich, an der Jungbürgerfeier 2021 viele junge Erwachsene begrüssen zu dürfen.
Aus dem Gemeinderat
Personelles
Die Leitung des Unterhaltsdienstes übernimmt ab 1. Oktober 2020 – aufgrund der anstehenden Pensionierung per Ende September 2020 von Ignaz Hättenschwiler – Max Flammer. Die freiwerdende Stelle als Mitarbeiter Unterhaltsdienst/ARA wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat Simon Metzger, Wil, als neuen Mitarbeiter gewählt. Er wird die Stelle Anfang Oktober 2020 antreten. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen Simon Metzger bereits heute einen guten Start und freuen sich, ihn bald im Team willkommen zu heissen.
ZAB – Rückerstattung 2019
Die Verbandsgemeinden des Zweckverbands Abfallverwertung Bazenheid erhalten für Aufwendungen für das Sammeln und Entsorgen wiederverwertbarer Stoffe einen Recyclingbeitrag. Für das Jahr 2019 betrug der Beitrag für Zuzwil rund 60‘000 Franken (Vorjahr 30‘000 Franken). Darin sind auch die Vergütungen aufgrund des Konzessionsvertrags mit der Retra Zuzwil AG von 18‘750 Franken (Vorjahr 12‘000 Franken) enthalten.
Unterhaltsarbeiten Dorfbach
Ende Mai wurden zwischen den Brücken Ausserdorf- und Lobergstrasse am Dorfbach ordentliche Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Es wurde viel angeschwemmtes Material entfernt und Sträucher zurückgeschnitten.
Die Perimeterunternehmung Dorfbach kontrolliert in periodischen Abständen das Gewässer auf der gesamten Strecke, also vom Oberdorf bis zum Einlauf bei der Thur. Gemäss den Vorgaben der Schutzverordnung werden jeweils abschnittsweise die Stauden und Sträucher zurückgeschnitten sowie Totholz, morsche Baumstrünke und Auflandungen entfernt. Für die getroffenen Unterhaltsarbeiten hat der Kanton vorgängig eine Bewilligung erteilt.
Unterhaltskonzept wird erarbeitet
Das Abtragen der Verlandungen beschränkte sich auf die Teilstrecke Brücken Ausserdorf- bis Lobergstrasse (Ausbaustrecke aus dem Jahr 1980). Unterhalb dieser Strecke wurde noch nie ein Ausbauprojekt bewilligt. Das Gerinne ist über Jahrzehnte gewachsen und im Vergleich zum Ausbauprojekt im Zentrum deutlich schmaler. Dadurch sammeln sich weniger Auflandungen an. Gemäss den Bestimmungen des Gewässerschutzes ist ein Ausbauprojekt notwendig, damit das Bachprofil, respektive das Gerinne, verbreitert werden darf. Aktuell hat der Verwaltungsrat der Perimeterunternehmung Dorfbach ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Unterhaltskonzepts für den gesamten Dorfbach beauftragt. Damit wird aufgezeigt, wo und welche Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden dürfen, ohne dass es sich um ein Bauprojekt handelt. Dieses wird nach den Sommerferien vorliegen und anschliessend den Perimeterpflichtigen vorgestellt.
Hochwasserschutzprojekt neu angehen
Da die getroffenen und anstehenden Unterhaltsarbeiten am Dorfbach für die Hochwassersicherheit nicht ausreichen, ist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, dass zeitnah ein neues, mehrheitsfähiges Hochwasserschutzprojekt erstellt wird. Dieser Prozess wurde parallel zu den inzwischen ausgeführten Massnahmen angestossen. Vertreter von verschiedenen Organisationen und Gruppierungen sind dabei, die Rahmenbedingungen zu erarbeiten und eine Kerngruppe zu definieren, welche den Prozess beratend begleiten soll. Sobald erste Ergebnisse über das weitere Vorgehen vorliegen, wird die Bevölkerung in geeignetem Rahmen über den vorgesehenen Prozess orientiert.