Diesen Freitag hat die neu gewählte Regierungsrätin Laura Bucher von ihrem Vorgänger Martin Klöti die Leitung des Departementes des Innern übernommen. Gleichzeitig mit dem Wechsel erfolgt eine organisatorische Veränderung im Departement: Laura Bucher und Martin Klöti enthüllten dazu an der Davidstrasse in St.Gallen gemeinsam die Tafel des neuen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht.
(sg.ch) Laura Bucher vertieft sich bereits seit mehreren Wochen in die Geschäfte des Departementes des Innern, dem sie per 1. Juni 2020 vorstehen wird. Sie hat dazu mit dem bisherigen Departementsvorsteher Martin Klöti und dem Generalsekretär Davide Scruzzi aktuelle Dossiers erörtert und erste Termine festgelegt. Im Rahmen eines Kaderseminars hat Laura Bucher auch schon die Amtsleitenden und ihre Aufgabenbereiche kennengelernt. So konnte diesen Freitag ein besonderer Akt im Zentrum der formellen Amtsübergabe stehen: An der Davidstrasse 27 enthüllten der abtretende Regierungsrat und die neue Departementschefin gemeinsam die Amtstafel des neuen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht.
Sechs statt sieben Ämter
Das neue Amt resultiert aus der Zusammenführung des Amtes für Gemeinden mit dem Amt für Bürgerrecht und Zivilstand. Durch dieses 2019 lancierte Reorganisationsprojekt werden unter anderem mehr Ressourcen für operative Aufgaben verfügbar. Das Departement des Innern zählt damit nicht mehr sieben, sondern sechs Ämter. Im Anschluss an die kleine Feier begaben sich Martin Klöti und Laura Bucher ins Regierungsgebäude, wo die neue Regierungsrätin das Büro ihres Vorgängers bezog.
Umfassende Optimierungen im Sozialbereich
Martin Klöti wünschte seiner Nachfolgerin alles Gute und kann in diesen Tagen auf acht reich befrachtete und erfolgreiche Amtsjahre zurückblicken. Mit dem Ausscheiden aus der Regierung endet für Martin Klöti auch seine Zeit als Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Dabei hat er sich in den letzten Jahren auf Bundesebene unter anderem erfolgreich für die Erhöhung der Integrationspauschale des Bundes für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene engagiert. Auf kantonaler Ebene wurde unter der Leitung von Martin Klöti entsprechend ebenfalls die Integration umfassend optimiert. Der ganze Sozialbereich war in den letzten Jahren durch die Revision des Sozialhilfegesetzes geprägt. Das entsprechende konstruktive Angehen von Fragestellungen rund um die finanzielle Sozialhilfe hat massgeblich dazu beigetragen, dass dem Kanton eine Eskalation sozialpolitischer Debatten erspart geblieben ist. Der Gesetzgeber hat sich dafür ausgesprochen, dass der Kanton systematische Abweichungen feststellt und interveniert, wenn die Unterschiede in der Sozialhilfe-Praxis der Gemeinden künftig zu gross würden. Im Rahmen der Revision des Sozialhilfegesetzes wurde auch die Finanzierung von Notunterkünften wie das Frauenhaus und neuer Angebote wie die Sterbehospize geregelt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die kürzlich verbesserte Finanzierung von Angeboten des Betreuten Wohnens, womit verfrühte Heimeintritte verhindert werden sollen.
Unter der Federführung von Martin Klöti wurden aber auch deutliche Akzente in der Frühen Förderung gesetzt; die entsprechende mit anderen Departementen erarbeitete und umgesetzte Strategie hat etwa zur Schaffung von Familienzentren in den Gemeinden und zur Stärkung der Spielgruppen geführt. Aus einem umfassenden Bericht zur Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung resultierten verschiedene Verbesserungsmassnahmen, unter anderem schliesslich auch die nun beschlossenen neuen Beiträge für die Finanzierung von Kindertagesstätten. Im Behindertenbereich ging es Martin Klöti nicht nur um vorausschauende Finanzierungsgrundlagen; mit dem jüngsten Wirksamkeitsbericht zur Behindertenpolitik wurden auch Impulse für die Förderung der Selbstbestimmung und für die Unterstützung der zunehmenden Zahl von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gesetzt. Mit grosser Offenheit ging Martin Klöti die Aufarbeitung einstiger Missstände im Sozialwesen an. Unter anderem mit einem Gedenkanlass und einem Zeichen der Erinnerung wurde den staatlichen Verfehlungen im Zusammenhang mit den früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gedacht. Die Aufarbeitung von fragwürdiger Vorgehensweisen vergangener Jahrzehnte bei der Adoption von Kindern aus Sri Lanka wurde rasch an die Hand genommen. Ein wichtiges Anliegen war Martin Klöti die Förderung des interreligiösen Dialogs, etwa mit der Etablierung der St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat. In seiner Amtszeit wurde auch das neue Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften erarbeitet.
Mehr Kultur auf soliden gesetzlichen Grundlagen
Ein wichtiger Schwerpunkt von Martin Klötis politischer Tätigkeit war zudem die Kultur. Unter seiner Führung wurde die gesamte Kulturpolitik auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt, unter anderem mit dem Kulturfördergesetz und dem Kulturerbegesetz. Mit der ersten kantonalen Kulturförderstrategie 2020–2027 besteht nun eine umfassende und breit akzeptierte Darstellung von Schwerpunkten, Handlungsfeldern sowie künftigen Massnahmen in allen Bereichen des kulturellen Lebens. Martin Klöti gab wichtige Impulse für die Weiterentwicklung verschiedener Kulturstandorte und -anlässe, etwa beim Schloss Werdenberg. Politische Höhepunkte waren die Abstimmungserfolge, die den Weg zum Bau des Klanghauses und zur Gesamterneuerung des Theaters St.Gallen geebnet haben. Ein wichtiger kultureller und touristischer Impuls stellte die von Martin Klöti initiierte Realisierung des neuen Ausstellungssaals des Stiftsarchivs dar.
Gemeindefinanzen im Fokus
Als ehemaliger Unternehmer und früherer Arboner Stadtpräsident war Martin Klöti die Reform der kommunalen Finanzberichterstattung wichtig. Das von der Regierung jüngst auch formell abgeschlossene Projekt Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) hat eine transparentere Rechnungslegung gebracht, die ein Bild des Finanzhaushalts wiedergibt, das möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Gemeinde entspricht. Der innerkantonale Finanzausgleich wurde unter der Führung von Martin Klöti zielgerichteter ausgestaltet, indem dessen Berechnung auf jene Faktoren fokussiert worden ist, die von den Gemeinden kurz- und mittelfristig nicht beeinflussbar sind. Ein weiteres Gesetzesvorhaben mit Bezug zur kommunalen Ebene war etwa die Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Im Bereich Handelsregister ebneten neue gesetzliche Rahmenbedingungen den Weg zum Online-Kundenverkehr.