TRACING-APP, KINDER-DEBATTE UND MEHR

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Coronavirus und eine Kurzfassung über die neusten veröffentlichten Informationen des Bundes.


Aktuelle Situation Schweiz

 

Positiv getestet:    29 705  Personen
Anzahl Tote:             1 435 Personen
Zunahme in 24H:      + 119 Fälle

 

Am Freitag informierte der Bund zur aktuellen Lage. Das sind die wichtigsten Infos:

  • Tracing-App: Die App soll am 11. Mai lanciert werden. Sie ist freiwillig und unverbindlich. Es wird angezeigt, wenn man mit einer infizierten Person in Kontakt getreten ist. Danach folgt eine Meldung, wie man weiter fortfahren soll (bsw. Hotline anrufen). Es würden keine persönlichen Daten oder Standorte registriert. Die App funktioniere dezentral, datenarm und würde die Privatsphäre hochgradig schützen.
  • Matura-Prüfungen: Eidgenössiche Matura-Prüfungen werden finden statt. Wie die Abstandregelung eingehalten werden können, ist in Prüfung.
  • Hochschulen: Prüfungen an Hochschulen und Unis sollen stattfinden
  • Masken: 13 Millionen wurden an Detailhandel ausgeliefert und 22 Millionen an die Kantone.
  • Grenzen: Verheiratete Paar, registrierte Partner und Kinder bis 21 dürfen einreisen. Unverheiratete Paare nicht.
  • Kinder-Debatte: Kinder sind nicht die Treiber der Epidemie. Sie können milde Symptome aufzeigen, aber die Chance, dass sie das Virus weitergeben sei viel geringer als bei Erwachsenen. Man konnte bspw. in Australien, als die Schulen geöffnet waren,  keine Verbreitung beobachten. Koch versichert: Es wird keine Ausbreitung in Schulen geben.
  • Umarmen: Grosseltern dürfen Kinder kurz umarmen.
  • Zweite Welle: Diese könne verhindert werden, wenn sich die Bevölkerung trotz Lockerungen an die Hygieneregelen hält.
  • Restaurant-Besuche: Nur Personen, die sich kennen, dürfen gemeinsam in ein Restaurant bzw. Bar oder Café.

Bundesrat Ignazio Cassis informierte am Donnerstag über weitere Entscheide des Bundesrats. Das wichtigste in Kürze:

  • Entwicklungsländer werden mit 400 Millionen Franken in der Corona-Krise unterstüzt.
  • Am härtesten seien die Ärmsten betroffen, sagt Cassis. Das könnte zur sozialen Unruhen und Migration führen. Deshalb sei die Schweiz bemüht zu helfen.
  •  Dem Internationalen Roten Kreuzes wird ein zinsloses Darlehen von 200 Millionen Franken gewährt. 25 Millionen sollen dem IWF-Katastrophenfonds zu Gute kommen. 1,2 Millionen für griechische Flüchtlingslage.
  • Mit weiteren 175 Millionen Franken sollen international aktive Organisationen unterstützt werden.

Das gilt ab dem 11. Mai 2020:

  • Der Unterricht an Primar- und Sekundarschulen wird wieder aufgenommen. Es müssen Schutzkonzepte erstellt werden.
  • Neben den Lebensmittelgeschäften dürfen auch wieder alle anderen Detaillisten die Türen aufmachen.
  • Restaurants können ebenfalls am 11. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Auch hier muss ein Schutzkonzept ausgearbeitet werden und an einem Tisch dürfen nicht mehr als vier Personen sitzen. Die Beschränkung gilt aber nicht für Familien mit Kindern.
  • Auch Museen und Bibliotheken können öffnen.
  • Der normale Verkehrsbetrieb wird wieder aufgenommen.
  • Maturaprüfungen: Es finden keine mündlichen Maturaprüfungen statt. Ob schriftliche Prüfungen stattfinden, müssen die einzelnen Kantone entscheiden.
  • Grossanlässe mit über 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung. Laut Berset seien zahlreiche Veranstaltungen davon betroffen.
  • Swiss und Edelweiss werden laut Sommaruga mit Garantien unterstützt. Man wolle damit Liquiditätsengpässe verhindern. Der Bund will dabei für die Luftfahrt bürgen. Maximal werden dabei.
  • Sportvereine dürfen ab dem 11. Mai unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder trainieren. Die Lockerung gilt für den Breiten- und den Profitsport und für Einzel- sowie Mannschaftssportarten.
  • Grenzen: Die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende werden gelockert. Der Familiennachzug für Angehörige von Schweizer Bürgern und Angehörige von in der Schweiz lebenden Personen aus den EU- oder Efta-Staaten soll wieder möglich sein.

Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten. (pd)


 

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