SCHRIFTLICHE DURCHFÜHRUNG DER GV RAIFFEISENBANK NIEDERHELFENSCHWIL

Schriftliche Durchführung der 118. Generalversammlung der Raiffeisenbank Niederhelfenschwil Die geplante alljährliche Generalversammlung der Raiffeisenbank Niederhelfenschwil wird aufgrund der gegenwärtigen Corona Gegebenheit definitiv abgesagt. Alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe.


Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben derzeit sehr. Auch die sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung der Raiffeisenbank Niederhelfenschwil ist von dieser beispiellosen Situation betroffen.

Bereits am 6. März 2020 hat der Verwaltungsrat daher beschlossen, die Generalversammlung zum Schutz aller Teilnehmenden zu verschieben.

Schriftliche Stimmabgabe

Inzwischen hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, dass im Fall der Raiffeisenbanken die Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können. Dies kann ungeachtet der bestehenden Statuten erfolgen. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Niederhelfenschwil hat anlässlich einer ausserordentlich einberufenen Telefonkonferenz am Freitag, 3. April 2020 beschlossen, von der Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe (Urabstimmung) Gebrauch zu machen.

Somit findet keine Generalversammlung mit physischer Präsenz statt. Die Abstimmungsunterlagen werden jedem Mitglied voraussichtlich Ende April 2020 per Post zugestellt.

Der Verwaltungsrat und das Bankenteam bedauern, dass die 118. Generalversammlung nicht im üblichen, festlichen Rahmen durchgeführt werden kann. Die Raiffeisenbank bedankt sich bei allen Genossenschafterinnen und Genossenschafter für das Verständnis und wünscht den Kundinnen und Kunden beste Gesundheit.


 

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