DAS WIRD AM 11. MAI GEÖFFNET

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Coronavirus und eine Kurzfassung über die neusten veröffentlichten Informationen des Bundes.


Das BAG meldet am Mittwoch 29’407 Corona-Fälle in der Schweiz. Das ist eine Zunahme von 143 Fällen innert 24 Stunden. Insgesamt sind 1’408 Menschen gestorben.

Das wichtigste in Kürze aus der Pressekonferenz vom 29. April 2020:

  • Der Unterricht an Primar- und Sekundarschulen wird wieder aufgenommen. Es müssen Schutzkonzepte erstellt werden.
  • Neben den Lebensmittelgeschäften dürfen auch wieder alle anderen Detaillisten die Türen aufmachen.
  • Restaurants können ebenfalls am 11. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Auch hier muss ein Schutzkonzept ausgearbeitet werden und an einem Tisch dürfen nicht mehr als vier Personen sitzen. Die Beschränkung gilt aber nicht für Familien mit Kindern.
  • Auch Museen und Bibliotheken können öffnen.
  • Der normale Verkehrsbetrieb wird wieder aufgenommen.
  • Maturaprüfungen: Es finden keine mündlichen Maturaprüfungen statt. Ob schriftliche Prüfungen stattfinden, müssen die einzelnen Kantone entscheiden.
  • Grossanlässe mit über 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich, lautet die Begründung. Laut Berset seien zahlreiche Veranstaltungen davon betroffen.
  • Swiss und Edelweiss werden laut Sommaruga mit Garantien unterstützt. Man wolle damit Liquiditätsengpässe verhindern. Der Bund will dabei für die Luftfahrt bürgen. Maximal werden dabei.
  • Sportvereine dürfen ab dem 11. Mai unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder trainieren. Die Lockerung gilt für den Breiten- und den Profitsport und für Einzel- sowie Mannschaftssportarten.
  • Grenzen: Die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende werden gelockert. Der Familiennachzug für Angehörige von Schweizer Bürgern und Angehörige von in der Schweiz lebenden Personen aus den EU- oder Efta-Staaten soll wieder möglich sein.

Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.


 

Top