BUND VERLÄNGERT DEN AKTUELLEN LOCKDOWN BIS 26. APRIL

Der Bundesrat hat in einer Medienkonferenz vor den Ostertagen bekanntgegeben, dass der Lockdown bis zum 26. April verlängert wird. Danach soll eine schrittweise Lockerung der Massnahmen folgen.


Die COVID-19-Epidemie hat sich in der Schweiz stark ausgebreitet. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung hat in den letzten Tagen allerdings deutlich abgenommen. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Trotzdem gibt es nun eine Verlängerung des Lockdowns.

Schrittweise Lockerung

Aufgrund dieser epidemiologischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, verlängert der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie um eine Woche bis am Sonntag, 26. April 2020. Noch vor Ende des Monats sollen die Massnahmen vorsichtig und schrittweise gelockert werden.

Die Kriterien für die Lockerung sind zum einen die Anzahl der Neuinfektionen, der Spitaleinweisungen und der Todesfälle. Zum anderen ist entscheidend, wie gut die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene eingehalten und grössere Ansammlungen von Menschen vermieden werden können. Über die Etappen der Lockerung wird der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung vom 16. April entscheiden.

Mit Ausland koordinieren

Damit eine Lockerung erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Das Vorgehen muss im Inland und mit dem Ausland koordiniert sein, Wirtschaft und Wissenschaft müssen einbezogen werden. Zudem sind genügend personelle und materielle Ressourcen für das Testen sowie für die Nachverfolgung von Kontakten nötig. Der Bundesrat wird die Lockerung der Massnahmen eng begleiten, um sofort reagieren zu können.

Ziel des Bundesrats bleibt, die Bevölkerung, insbesondere vulnerable Personen, zu schützen, die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die Versorgung der Schweiz soll gesichert und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft minimiert werden.

Der Bundesrat hat zudem aufgrund der epidemiologischen Situation den Kanton Tessin ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis am 19. April zu verlängern.


 

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