BLEIBT DAS INDUSTRIEGELEISE DES „BÜHLER-BÄHNLI“ UZWIL?

Seit mehr als 90 Jahren verbindet das Industriegeleise das Industrieareal der Bühler AG mit dem Uzwiler Bahnhof und dem Schweizer Schienennetz. Seit 2017 finden darüber keine Transporte mehr statt. Die Zukunft des Gleisanschlusses ist offen.


(Gemeinde Uzwil) An der Bürgerversammlung vom letzten November verlangte die Bürgerschaft Aussagen zum weiteren Betrieb des Industriegeleises. Sie wollte wissen, warum das Gleis nicht zurückgebaut wird. Eine Auslegeordnung.

Risiken jederzeit bewusst

In den 1920er Jahren, als es um den Bau des Geleises ging, waren die praktischen Probleme einer Schiene in der Strasse bekannt. Im Protokoll der Regierung des Kantons St. Gallen aus dem Jahr 1926 wird die Schwierigkeit des Kreuzens von Pferdefuhrwerken geschildert. Das Risiko, dass die Räder von Pferdefuhrwerken und Velos in den Rillenöffnungen blockiert bleiben, «…wobei Unfälle nicht zu vermeiden sein werden.» Das hinderte damals nicht daran, die etwa 800 Meter lange Gleisanlage zu bewilligen. «Für Güter die Bahn»: Den Slogan gabs damals noch nicht. Das Anliegen, Schwerlasten mit der Bahn zu transportieren, ist zeitlos und zeitlos richtig.

Nicht mehr genutzt, aber nutzbar

2007 wurde der Anschlussgleisvertrag zwischen der Bühler AG und der SBB letztmals erneuert. Im April 2017 stellte der Industriebetrieb den Bahn-Betrieb ein. Trotzdem ist die Konzession, um das Gleis zu betreiben, weiterhin gültig. Das hat das Bundesamt für Verkehr bereits Ende 2017 bestätigt. Die Bühler AG will das Gleis derzeit aus strategischen Überlegungen nicht aufgeben. Die mittelfristige Entwicklung in Teilflächen ihres Industriegebietes entlang der Bahnhofstrasse sei noch offen. Denkbar sei, dass ein anderer Industriebetrieb vom Gleisanschluss profitieren könnte. Das Unternehmen gibt sich vorerst bis 2023 Zeit, die weitere Entwicklung zu klären.

Gummieinlagen

Der Unterhalt der Gleisanlagen und der Gummieinlagen, welche die Sicherheit für den Veloverkehr erhöhen, ist Sache der Eigentümerin des Gleises. Am 12. Oktober 2019 erschien dazu ein Artikel im St. Galler Tagblatt. Daraus: «…Mitarbeitende der Uze AG die Gleise sowie die Einlagen regelmässig kontrollieren. Fehlen diese Einlagen oder müssen neue eingesetzt werden, genüge eine Meldung an die Verantwortlichen der Uze AG. Diese sind zu erreichen unter 071 955 22 55.» Das ist immer noch so.

Schlussfolgerung

Fazit: Die Gleisanlage besteht rechtmässig, sie basiert auf einer rechtsgültigen Konzession. Diese gilt, auch wenn derzeit keine Züge verkehren. Die Gemeinde kann nicht einfach so den Rückbau verlangen. Das ist auch das Ergebnis einer Rechtsauskunft des kantonalen Baudepartementes. Zumindest bis die Bühler AG im 2023 die Zukunft ihres Areals an der Bahnhofstrasse geklärt hat, bleibts beim jetzigen Zustand. Heisst: Die Verantwortung für den Unterhalt des Gleises und der Gummieinlagen liegt auch weiterhin beim Eigentümer. Fehlt eine Gummieinlage, wenden Sie sich bitte an die Nummer der Uze AG.


 

 

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