OBERUZWIL: ABSTIMMUNG STATT BÜRGERVERSAMMLUNG

Die ordentliche Bürgerversammlung der Einheitsgemeinde Oberuzwil vom Dienstag, 31. März 2020, findet nicht statt. Über die Geschäfte wird am 19. April an der Urne abgestimmt.


(Gemeinde Oberuzwil) An der Oberuzwiler Bürgerversammlung nehmen jeweils rund 300 Stimmberechtigte teil, womit der Anlass aufgrund der jüngsten Weisungen des Bundesrates rund um das Coronavirus nicht mehr durchgeführt werden kann. Das kantonale Amt für Gemeinden hat auf diese ausserordentliche Lage reagiert und die Frist für das Durchführen der Bürgerversammlung bis 20. Mai 2020 verlängert. Eine Alternative zur Verschiebung bietet das Gemeindegesetz: «Verhindern ausserordentliche Verhältnisse die Durchführung einer Bürgerversammlung, ordnet der Gemeinderat die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.»

Abstimmung am 19. April 2020

Verschiedene Kreditpositionen im Budget 2020 lassen ein Zuwarten nicht zu, weil die Projekte nicht mehr fristgerecht umgesetzt werden könnten. Damit ist auch ein Verschieben der Bürgerversammlung auf ein ungewisses Datum bis spätestens 20. Mai 2020 keine Option. Am 19. April 2020 findet der zweite Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Regierung statt. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Gelegenheit zu nutzen, um gleichzeitig über die Geschäfte der Bürgerversammlung – Jahresrechnung 2019, Budget und Steuerfuss 2020, Einführung von schulergänzenden Tagesstrukturen abstimmen zu lassen.

Abstimmungsunterlagen

Die Stimmzettel für die Gemeindeabstimmung werden ab 7. April 2020 zusammen mit den Unterlagen für den zweiten Wahlgang des Regierungsrates zugestellt. Mit dem Geschäftsbericht haben die Stimmberechtigten das notwendige Gutachten bereits im Haus. Die Verteilung erfolgte Anfang März. Auf einen nochmaligen Versand wird verzichtet. Wer den Jahresbericht nicht mehr greifbar hat, kann diesen unter www.oberuzwil.ch – Publikationen – Geschäftsbericht 2019 abrufen oder bei der Gemeinde bestellen (gemeinde@oberuzwil.ch oder 071 950 48 00). Für die Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung ist der Stimmausweis für die Urnenabstimmung vom 19. April 2020 massgebend. Die Stimmausweise für die Bürgerversammlung vom 31. März 2020 können vernichtet werden.

Wasserkorporation
Der Verwaltungsrat der Wasserkorporation hat ebenfalls entschieden, auf die Bürgerversammlung vom 31. März 2020 zu verzichten und baldmöglichst eine Abstimmung durchzuführen. Der entsprechende Termin ist noch offen.


 

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