(sg.ch) Die Regierung des Kantons St.Gallen sieht in der aktuellen Situation ausserordentliche Verhältnisse gemäss Gemeindegesetz, die die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern.
Sie empfiehlt deshalb den Gemeinden, die anstehenden Bürgerversammlungen nicht durchzuführen, sondern diese per Urnenabstimmung durchzuführen.
Abstimmungen am 19. April oder 17. Mai 2020
Diese könnten am 19. April 2029 oder am 17. Mai 2020 stattfinden. Gleichzeitig hat die Regierung entschieden, das Wahlzentrum im Pfalzkeller vom 19. April 2020 nicht durchzuführen.