GEMEINDE UZWIL ZU CORONAVIRUS, WAHLEN, URNENABSTIMMUNG

Von der Dynamik überrollt! Das Coronavirus breitet sich aus. Die Normalitäten unserer Gesellschaft verschieben sich. Geschlossene Grenzen, Schulen, Restaurants. Das Herunterfahren von nicht Zwingendem, die Sorge um Risikogruppen, der dringende Aufruf, Abstand zu halten: Noch vor kurzer Zeit war das alles weit weg. Jetzt sind wir mitten drin. (Bild: Sarah Bösiger)


(Gemeinde Uzwil) Selbst in normalen Zeiten gilt: Nichts ist älter als die Zeitung von gestern. Und in Zeiten wie diesen ist die Situation schon anders, bevor die Tinte trocken ist. Das gilt in hohem Masse natürlich auch für die Informationen im Uzwiler Blatt. Bis das Blatt am Freitag in Ihrem Briefkasten ist, braucht es ein paar Tage Vorlauf. Heisst auch: Der Informationsstand des Blattes dürfte überholt sein, wenn das Blatt bei Ihnen eintrifft. Auch deshalb verzichten wir ab sofort auf die Agenda im Blatt. Und wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall den Blick in Online-Informationen. Auf www.uzwil.ch finden Sie auf der Einstiegsseite neu einen Direktlink rund um das Coronavirus.

Schulen zu

In der ganzen Schweiz sind seit Montag die Schulen zu. Die Uzwiler Schulen haben ein Betreuungsangebot für Kinder aufgebaut. Es steht nur jenen Familien zur Verfügung, die wegen ihrer dringenden beruflichen Tätigkeit keine alternative Betreuung haben. Nur so kann die gewünschte Wirkung der Schulschliessung erzielt werden. Nur diese Eltern melden sich telefonisch bei der Schulverwaltung. Im Gespräch werden gemeinsam die Möglichkeiten besprochen.

Freizeitanlagen Gemeinde

Seit letztem Freitagabend sind die Freizeitwerkstatt, die Bibliothek, der Gemeindesaal, die Uzehalle, die Leichtathletik- und Rasensportanlage Rüti, die Rasenfelder Flawilerstrasse und Schii sowie das Jugend-Kulturzentrum geschlossen. Die ausserschulische Nutzung sämtlicher Schul- und Schulsportanlagen ist eingestellt. Mit diesen Schliessungen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden. Sie dienen auch dem Schutz von Risikogruppen und Mitarbeitenden.

Läden, Restaurants, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen

Am 16. März hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage angeordnet. Einkaufsläden, Restaurationsbetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe und Betriebe mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik sind seither geschlossen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Lebensmittelläden und Läden des täglichen Bedarfs, Take-away, Betriebskantinen, Lieferdienste, Apotheken und Drogerien sowie Läden für medizinische Hilfsmittel, Post, Banken, Tankstellen, öffentliche Verwaltungen. Beerdigungen dürfen nur noch im engen Familienkreis stattfinden. Im Detail verweisen wir Sie auf die Regelung des Bundes. Mit der Neuregelung verbindet der Bundesrat die dringende Aufforderung, sich an die Regeln zu halten – und Abstand zu halten.

Risikogruppen schützen

Wir bitten Sie dringend, die Hygienevorschriften und Verhaltensanweisungen des BAG konsequent einzuhalten und andere dazu anzuhalten, dies ebenfalls zu tun. Halten Sie bitte die Distanzvorschriften ein. Und: Der Schutz der besonders gefährdeten Menschen rückt ins Zentrum. Das Coronavirus ist für Personen ab 65 Jahre und für alle mit einer Vorerkrankung (Bluthochdruck, Chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs) besonders gefährlich. Sie können schwer erkranken. Sie müssen wir besonders schützen. Wie? Die Empfehlungen des BAG zielen darauf ab, die Kontakte mit diesen besonders gefährdeten Menschen zu reduzieren. Sorgen Sie bitte persönlich dafür und halten Sie andere aktiv dazu an.

Nachbarschaftshilfe

Und vielleicht überlegen Sie sich, ob in Ihrer Nachbarschaft besonders gefährdete Menschen Ihre Unterstützung brauchen. Vielleicht können Sie bei Ihrem Einkauf auch gleich für jemanden miteinkaufen? Die Solidarität der Gesellschaft ist mehr gefragt denn je. Der regionale Gemeindeführungsstab hat eine Plattform aufgebaut, um solche Hilfen zu koordinieren. Mehr Infos dazu auf der letzten Seite des Blattes und auf der Corona-Seite unserer Homepage.

Keine Besuche im Altersheim

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime gehören alle zur Kategorie der besonders gefährdeten Menschen. Entsprechend gilt in diesen Einrichtungen ein Besuchsverbot.

Kurzarbeit

Betriebe finden die Infos rund um Kurzarbeit auf www.sg.ch – suchen Sie dort nach Kurzarbeit. Auf der Seite des Kantons sind Voraussetzungen und Infos rund um die Kurzarbeit. Auch die erforderlichen Formulare finden Sie dort. Bleiben nach dem Lesen der Infos dort Fragen offen, betreibt der Kanton eine Hotline.

Gemeindeverwaltung

Stand jetzt gibt es (noch) keine Einschränkungen der Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung. Je nach Entwicklung wird es dazu kommen. In den kommunalen Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Gemeindehaus, Sozialberatung und Technischen Betrieben sind Schutzmassnahmen sowie die konsequente Distanzregelung umgesetzt. Bitte nutzen Sie Telefon und E-Mail im Kontakt mit der Gemeinde, kommen Sie nur persönlich vorbei, wenn das dringend notwendig ist.

Informationskanäle

Das Uzwiler Blatt ist das Ergebnis einer dicht getakteten Prozesskette. Texte oder der Anstoss zu Texten stammen von verschiedenen Personen. Es braucht eine Druckvorstufe, den Druck und schliesslich verteilt die Post. Die Ausbreitung des Coronavirus kann diese Prozesskette reissen lassen, je nach Entwicklungen kanns auch beim Blatt zu unangekündigten Ausfällen kommen. Sollte das Blatt nicht wie gewohnt im Briefkasten landen: Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage www.uzwil.ch – direkt auf der Einstiegsseite finden Sie den Link zu den Infos rund um das Coronavirus.


Wahl / Urnenabstimmung

Am Sonntag, 19. April, wählen Sie im zweiten Wahlgang das sechste und siebte Mitglied der St. Galler Regierung. Am Sonntag, 17. Mai, stimmen Sie über eine kommunale Vorlage ab: Sanierung Kunsteisbahn Uzehalle. Informationen zur brieflichen Stimmabgabe und zu den Urnenöffnungszeiten finden Sie jeweils auf dem Stimmausweis in den Abstimmungsunterlagen. Fehlende Stimmausweise und Unterlagen können bis Freitag vor dem Wahlsonntag während den ordentlichen Schalterstunden bei der Stimmregisterführerin bezogen werden.


 

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