GEMEINDE UZWIL: ABSTIMMUNG ÜBER UZEHALLE-SANIERUNG ABGESAGT

Die eidgenössischen Abstimmungen vom 17. Mai 2020 fallen aufgrund der Corona-Pandemie aus. Das hat auch Folgen für die Gemeinde Uzwil. Sie hat die geplante Abstimmung über die Sanierung der Eishalle vom 17. Mai ebenfalls abgesagt. Auch die Bürgerversammlung findet nicht statt.


(Gemeinde Uzwil)

Der Bundesrat hat am 18. März beschlossen, «…auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten.» Er begründet, zur ordnungsgemässen Durchführung einer Volksabstimmung gehöre auch, dass die freie Meinungsbildung stattfinden könne. Zu diesem Meinungsbildungsprozess gehöre auch, dass verschiedene Akteure im Abstimmungskampf ihre Rollen wahrnehmen könnten. Wegen der Coronavirus-Situation seien aber Veranstaltungen nicht möglich, die eben zur Meinungsbildung beitragen würden.

Meinungsbildung

Es genügt in der Demokratie nicht, dass die Stimmbüros trotz Coronavirus mit den notwendigen Sicherheits- und Verhaltensvorschriften ihre Aufgabe erfüllen können. Der Meinungsbildungsprozess ist elementar. Entsprechend gelten die Gründe, welche der Bundesrat für die Absage der Abstimmungen anführt, für alle drei Staatsebenen.

Sanierung Eishalle

Der Gemeinderat hat für den 17. Mai die Abstimmung über die Sanierung der Kunsteisbahn Uzehalle angeordnet. Abstimmungsvorlage und Stimmzettel sind gedruckt. Aufgrund des Entscheides des Bundesrates hat der Gemeinderat die Abstimmung nun abgesagt beziehungsweise verschoben. Wann abgestimmt wird, ist derzeit offen. Das hängt von der Entwicklung rund um das Coronavirus ab. Stand heute will der Rat sie neu ansetzen wenn sichergestellt ist, dass der Meinungsbildungsprozess im Vorfeld stattfinden kann.

Kanton lässt abstimmen

Anders beurteilt der Kanton St. Gallen die Situation für den zweiten Wahlgang der Regierung vom 19. April. Weil im zweiten Wahlgang ausschliesslich Kandidaten antreten, die schon im ersten Wahlgang dabei waren, sieht man in St. Gallen den Meinungsbildungsprozess genügend gewährleistet. Und man fügt an, der Wahlgang sei die Voraussetzung, damit die neue Regierung wie in der Verfassung vorgesehen am 1. Juni ihre Arbeit aufnehmen könne. Wegen des Coronavirus hat der Kanton verschiedene Anpassungen am Abstimmungsprozedere für den 19. April vorgenommen. Für die Bürgerschaft wichtig: Ausnahmsweise bleiben die Urnen zu, nur die briefliche Stimmabgabe ist möglich. Das im Widerspruch zu den teilweise für die Abstimmung schon gedruckten Stimmausweisen. Sie erwähnen noch die Möglichkeit, an die Urne zu gehen.

Keine Bürgerversammlung

Bürgerversammlungen finden aufgrund des weitgehenden Veranstaltungsverbotes nicht statt. Auch die für den 25. Mai in Uzwil geplante Bürgerversammlung wird nicht stattfinden. Anders als die meisten anderen Gemeinden verfügt Uzwil dank der Budgetversammlung im November über ein bewilligtes Budget fürs laufende Jahr. Anstelle der Bürgerversammlung tritt nach den Vorgaben des Kantons eine Urnenabstimmung. Wann sie stattfindet, steht in den Sternen. Gehts nach dem Kanton, muss bis vor den Sommerferien abgestimmt sein. Für die Gemeinde gilt für diese Abstimmung dieselbe Voraussetzung wie für die Abstimmung über die Eishalle: Der Meinungsbildungsprozess muss gewährleistet sein. Das ist er derzeit nicht. Und nachdem lediglich die Rechnungsergebnisse des Vorjahres zur Behandlung anstehen, gibts auch keine zeitliche Dringlichkeit.


 

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