Im Kanton St.Gallen gibt es aktuell (3. März 2020) keinen bestätigten Fall von Personen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Um die Folgen in unserer Region präventiv zu minimieren, sollen gemäss St.Galler Gesundheitsdepartement und Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Reihe von Massnahmen getroffen werden. Da sich die Situation täglich ändert, werden für morgen Mittwoch, 4. März 2020, verschärfte Regelungen bezüglich Veranstaltungen erwartet.
Risikogruppen schützen:
SeniorenZentrum Uzwil vorbildlich
In der aktuellen Phase ist es besonders wichtig, Risikogruppen zu schützen. Dazu zählen ältere Personen ab 60 Jahre, die an einer chronischen Erkrankung leiden. Uzwil24 fragte nach bei Kurt Marti, Geschäftsführer SeniorenZentrum Gossau, der uns bestätigte: „Grundsätzlich gelten im SeniorenZentrum ganzjährig hohe Hygienestandards. Im Winter stehen immer Desinfektionsständer in den Eingangsbereichen mit den entsprechenden Nutzungshinweisen. Grippe haben wir jeden Winter in beträchtlichem Umfang. In Bezug auf die aktuelle Corona-Situation haben wir die Mitarbeitenden nochmals sensibilisiert. Wir orientieren uns an den Empfehlungen des BAG. Bis letzte Woche war Phase gelb. Seit Montag nun Phase rot. Daraus ergibt sich, dass wir keine neuen zusätzlichen Regeln betreffend Besuchen eingeleitet haben. Zudem beobachten wir den Verbrauch der speziellen Hilfsmittel (Schutzmasken, Desinfektionsmittel); allfällig notwendiger Nachschub besprechen wir mit den Lieferanten.“
Situation Schweiz 3. März 2020
Hygienemassnahmen
Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Hygienemassnahmen sind von der ganzen Bevölkerung zwingend umzusetzen.
Dazu zählen:
– Händeschütteln vermeiden.
– Gründlich Hände waschen.
– Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen.
– Papiertaschentuch nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgen.
– Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.
– Nur nach telefonischer Anmeldung Arztpraxis oder Notfallstation aufsuchen.
Nicht zur Risikogruppe zählen Kinder und Babys.
Bei Veranstaltungen
Wer im Kanton St.Gallen eine Veranstaltung mit unter 1000 Personen durchführt, muss die Weisungen des Gesundheitsdepartementes beachten. Veranstalterinnen und Veranstalter müssen sicherstellen, dass keine Gäste in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäss BAG waren oder in einem Risikogebiet wohnhaft sind.
Dies kann erreicht werden, indem:
– Die Gäste im Vorfeld per E-Mail auf diese Weisung aufmerksam gemacht werden. Betroffene Gäste sollen zuhause bleiben. Gäste mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden sollen ebenfalls zuhause bleiben.
– Die Veranstalter bei den Eingängen zu Ihrer Veranstaltung entsprechend gut sichtbare Hinweise aufstellen.
– Die Veranstalter bei der Eingangskontrolle bei den Gästen nachfragen, ob Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäss BAG waren. Falls ja, sollen Sie wieder nachhause gehen.
– Die Veranstalter bei der Eingangskontrolle die Gäste fragen, ob sie Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden zeigen. Falls ja, sollen sie wieder nachhause gehen.
– Die Veranstalter beim Einsatz einer Gästeliste darauf eine entsprechende Frage platzieren, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
Als Veranstaltung zählen zum Beispiel Konzerte, Kongresse, Theater, Zirkus, Partys, Sportveranstaltungen, Gottesdienste, Fasnacht, Demonstrationen, Quartier/Dorffeste, Firmenjubiläen oder Tage der offenen Türe. Nicht darunter fallen beispielsweise der normale Schul- und Ausbildungsbetrieb, der Arbeitsplatz, Bahnhöfe, der öffentliche Verkehr, Einkaufszentren, Restaurants und Bars, Märkte sowie der normale Museumsbetrieb.