CORONA-ZEITEN: WAS DÜRFEN WIR NOCH MACHEN?

Trotz Corona-Epidemie: Lebensmittel einkaufen, einen Waldspaziergang machen, im Hotel übernachten – was noch möglich ist, finden Sie hier in einer Übersicht von Uzwil24.


Was ist nach den verordneten Massnahmen des Bundesrats, an welche sich die ganze Schweiz bis am 19. April zu halten hat, noch erlaubt und möglich?

  • Einkaufen in Lebensmittelläden, Metzgereien, Bäckereien, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Take-aways
  • Besuch bei Banken, Post, öffentlichen Verwaltungen und sozialen Einrichtungen (Bibliotheken haben zu)
  • Öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Eine Fahrplananpassung ist geplant auf Donnerstag 19. März
  • Lieferdienste in Anspruch nehmen (Pizza-Service, Lieferdienste von Bäckereien, Metzgereien,  online-Shopping etc.)
  • Auto in die Garage bringen. Werkstätte für Transportmittel dürfen offen haben, auch für Töff und Velo
  • Im Hotel übernachten (externe Gäste haben keinen Zutritt ins Hotel-Restaurant/Bar)
  • Homeoffice machen: Wann immer es möglich ist, soll man von zuhause aus arbeiten
  • Im Unternehmen arbeiten: Aber nur, wo es nicht anders möglich ist
  • Beerdigungen im engsten Familienkreis abhalten
  • Eine Handvoll Freunde zu einem spontanen Nachtessen einladen kann man, muss aber nicht sein. Private Party feiern ist verboten
  • Kinderspielplatz aufsuchen
  • Wald-Spaziergang machen
  • Zuhause kreativ sein: Backen, Basteln, Spiele machen, Sport treiben
  • Dankbar sein für alles Gute im Leben!

     

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