17. MÄRZ 2020: DIE SCHWEIZ MACHT DICHT

(JG/BAG) Seit Mitternacht für gilt die Schweiz der grösste Ausnahmezustand seit dem 2. Weltkrieg. Genügend Lebensmittel und medizinische Versorgung sind garantiert.


Der Bundesrat erklärt den Notstand

Die Massnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen, werden vom Bundesrat nochmals verschärft:

  • Ab 17. März sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden, Metzgereien, Bäckereien, Apotheken und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist garantiert, es gibt genügend Vorräte für alle. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen und Lieferdienste für Mahlzeiten bleiben geöffnet. Ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Hotels dürfen offen bleiben.
  • Die Kantone müssen für ein Kinder-Betreuungsangebot sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn es andere Betreuungsangebote gibt.
  • Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.
  • Die Grenzkontrollen werden auf Deutschland, Österreich und Frankreich ausgebreitet. Damit will man das Gesundheitssystem schützen. Diese Verordnung stehe im Einklang mit der Schengen-Verordnung, die in Notsituation Grenzkontrollen erlaubt. Wer wegen der Arbeit in die Schweiz pendelt, darf weiterhin in die Schweiz einreisen. Das gilt auch für Güter. Auch die Durchreise ist weiterhin möglich. «Der Bundesrat ruft Schweizer die auf Reisen sind, in die Schweiz zurückzukehren», sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Im Asylbereich gilt ein Einreiseverbot für Asylsuchende, da die Gesuche auch in den umliegenden Nachbarländern Italien, Deutschland, Frankreich oder Österreich gestellt werden können.

Der Bundesrat  stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Diese erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Die Kantone wurden vorgängig über diesen Schritt informiert.


 

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