WELCHE ANLÄSSE NOCH MÖGLICH? WER GIBT BEWILLIGUNG?

 (JG) Viele Veranstalter sind verunsichert und wissen nicht genau, unter welchen Voraussetzungen sie ihre Anlässe ab jetzt durchführen dürfen. Nachfolgend die relevanten Informationen für Veranstaltungen im Kanton St.Gallen sowie weitere Informationen zum Coronavirus.


In der am 28. Februar 2020 vom Gesunheitsdepartement veröffentlichten Weisung zur Bekämpfung des Coronavirus ist die Anleitung zur Entscheidungsfindung und das Bewilligungsverfahren für Anlässe festgelegt – diese Weisung gilt bis auf Widerruf.

Ziff. 5 Bewilligungsverfahren
1) Veranstaltungsbewilligungen sind weiterhin durch die zuständigen Gemeindebehörden zu erteilen. Dabei ist die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sowie die vorliegende Weisung zu beachten. Der Bewilligung wird der «Flyer: So schützen wir uns» beigelegt.

2) Von Seiten des Gesundheitsdepartementes werden grundsätzlich keine Bewilligungen erteilt. Gestützt auf das Epidemiengesetz kann das Gesundheitsdepartement Veranstaltungen (jedoch) einschränken oder verbieten.


Entscheidungsbaum für Veranstalter


Risikogebiete gemäss www.bag.admin.ch

«Betroffenes Gebiet» bedeutet: ein Land oder eine Region, in der eine fortgesetzte Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch stattfindet oder wo dies angenommen wird.

Zurzeit (28.02.2020) gehören China, der Iran, Südkorea, Singapur, sowie in Italien die Lombardei, das Piemont und Venetien zu den betroffenen Gebieten.


Ansprechperson bei Fragen

Ansprechperson: Dr.med. Markus Betschart Kantonsarztamt Oberer Graben 32 9001 St.Gallen info.kantonsarztamt@sg.ch Tel: 058 229 35 64


„So schützen wir uns“-Flyer des Bundesamts für Gesundheit (PDF)


Informationen vom St.Galler Gesundheitsdepartement

Am 28. Februar 2020, um 16:00 Uhr, fand eine Medieninformation mit Live-Streaming auf Facebook statt. Ebenfalls via Facebook konnte die Bevölkerung Fragen stellen.

Die Gesundheitschefin und Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann erläuterte die getroffenen Massnahmen und beantwortete Fragen. Menschenansammlungen an Schulen, in Firmen, an Bahnhöfen und Flughäfen werden nicht verboten.
„Es gibt keinen Grund, dass wir verschont bleiben sollen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Epidemie des Coronavirus bei uns ankommt“, meinte Pietro Vernazza, Chefarzt Infektiologie und Spitalhygiene am Kantonsspital St. Gallen, anlässlich der Orientierung durch die St.Galler Regierung, und unterstrich die Bedeutung der Hygienemassnahmen, um Zeit zu gewinnen.

Wen trifft der Coronavirus am stärksten?
Dr. med. Pietro Vernazza: „Eine aktuelle Studie aus China zeigt, dass über 80 Prozent der Erkrankten milde Symptome haben. Aber wenn 20 oder 30 Prozent der Bevölkerung angesteckt würden, dann bedeuten 15 Prozent schwere und fünf Prozent kritische Verläufe für unser Gesundheitssystem sehr viel. Daher ist es wichtig, dass wir das Ansteckungsrisiko mit Hygienemassnahmen reduzieren. In China gab es bei Kindern unter zehn Jahren keine Todesfälle. Wie bei der saisonalen Grippe sind ältere Personen am stärksten gefährdet.“


 

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