ZUZWIL: FAHRPLAN FÜR WAHLEN 2020 FESTGELEGT

Im Herbst dieses Jahres stehen Erneuerungswahlen für die Gemeindebehörden an. Die Amtsdauer 2017 bis 2020 geht Ende Dezember zu Ende. Der Gemeinderat Zuzwil hat den Fahrplan für die bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen verabschiedet und genehmigt.


(Gemeinde Zuzwil) Am Sonntag, 27. September 2020, werden die Karten neu gemischt respektive für weitere vier Jahre erneuert. Die Erneuerungswahlen finden gleichzeitig mit einem eidgenössischen Abstimmungstermin statt. Der Gemeindepräsident, der Schulpräsident, die Mitglieder des Gemeinde- und des Schulrates sowie die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die Verwaltungsratsmitglieder sowie GPK der Wasserkorporation Zuzwil werden für vier Jahre gewählt. Zudem dürfen die Stimmberechtigten der Gemeinden Niederhelfenschwil und Zuzwil gleichzeitig auch die Mitglieder des Schulrates und der GPK der Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg wählen.

Rücktritte

Welche Behördenmitglieder sich weiterhin für ein Amt zur Verfügung stellen und wer zurücktreten wird, ist zurzeit noch offen. Die jetzigen gewählten Mitglieder haben bis Ende Februar 2020 Zeit, einen allfälligen Rücktritt bekannt zu geben. Im «Zuzwil-aktuell» vom 6. März 2020 werden diese dann publiziert.

Kandidatenvorschläge

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis vor den Sommerferien, Freitag, 3. Juli 2020, 16 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, die für die gesamte Koordination der Erneuerungswahlen zuständig ist, eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Diese Unterschriften werden anschliessend geprüft. Zudem müssen die Kandidierenden eine entsprechende Zustimmungserklärung unterschreiben und abgeben. Die Formulare dafür und diejenigen der Wahlvorschläge sowie die Zustimmungserklärung können ab März 2020 bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Sie sind dann auch auf der Homepage www.zuzwil.ch unter «Downloads» aufgeschaltet.

Zweiter Wahlgang

Sofern eine Kandidatin oder ein Kandidat das absolute Mehr nicht erreichen sollte, findet am Sonntag, 27. November 2020, ein zweiter Wahlgang statt. Allfällige Wahlvorschläge müssen in diesem Fall bis spätestens am Montag, 12. Oktober 2020, 18 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.

Stille Wahl

Für Gemeindebehörden ist im zweiten Wahlgang eine stille Wahl möglich. Die stille Wahl kommt dann zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidaten, der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Der Kandidat oder die Kandidatin wird dann automatisch in ihr Amt gewählt.

Amtsdauer 2017 bis 2020 – Rücktritte der Behördenmitglieder

Per 31. Dezember 2020 endet eine weitere vierjährige Amtsdauer. Alle gewählten Behördenmitglieder der Gemeinde Zuzwil werden eingeladen, der Gemeinderatskanzlei bis spätestens Ende Februar 2020 einen allfälligen Rücktritt bekannt zu geben.


 

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