(Gemeinde Uzwil) Am Ende des noch jungen Jahres endet die Amtsdauer der Gemeindebehörden. Im Hinblick darauf stehen am 27. September 2020 die Erneuerungswahlen an. Die wichtigsten Regeln und Termine finden Leserinnen und Leserinnen im nachfolgenden Beitrag.
Titelbild: Der Raum Margrith Bigler-Eggenberger im Gemeindehaus. Hier entscheiden Gemeinderat und Schulrat über ihre Geschäfte. Wer sitzt ab 2021 auf diesen Stühlen? (Foto: Bildform Henau, Peter Dotzauer)
16 Sitze sind am 27. September 2020 in Uzwil zu vergeben. Vom Volk werden Gemeinde- und Schulratspräsident, fünf weitere Mitglieder des Gemeinderates, vier weitere Mitglieder des Schulrates und die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Wer macht was? Die Stimmzettel für die Wahlen druckt die Gemeinde. Welche Namen stehen drauf? Aufgeführt sind alle Kandidierenden, für die rechtzeitig ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Wahlvorschläge müssen bis 30. Juni bei der Gemeinde eingetroffen sein, das Datum des Poststempels genügt nicht. Damit ein Wahlvorschlag gültig ist, muss die Kandidatin oder der Kandidat seinem Wahlvorschlag zustimmen. So will das Gesetz verhindern, dass jemand gegen seinen Willen auf einem Stimmzettel erscheint. Weiter müssen 15 in der Gemeinde stimmberechtigte Personen den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die erforderlichen Formulare stellt die Gemeinde zur Verfügung. Andere Formulare dürften nicht verwendet werden. Wo gibts die Formulare? Sie sind zusammen mit einem Merkblatt abrufbar unter www.uzwil.ch/gemeindewahl oder auf Papier bei der Réception im Gemeindehaus erhältlich.
13‘062 Einwohnerinnen und Einwohner
… zählte die Gemeinde Anfang 2020. Seit 1920 hat sich ihre Zahl verdoppelt. Enorm? So richtig stürmisch wars in den hundert Jahren vorher: Von 1820 bis 1920 hat sich Uzwils Einwohnerzahl vervierfacht.
(Thomas Stricker aus dem Gemeindehaus Uzwil)
Zweiter Wahlgang
Im ersten Wahlgang gewählt ist, wer das absolute Mehr und damit mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht. Können am 27. September 2020 nicht alle Sitze besetzt werden, findet am 29. November 2020 ein zweiter Wahlgang statt. Dort gilt das relative Mehr. Heisst: Wer mehr Stimmen hat, hat gewonnen. Anmeldeschluss für den zweiten Wahlgang ist der
2. Oktober.
Aufgaben und Pensen
Gemeinde- und Schulrat sind strategische Leit- und Entscheidorgane der Gemeinde. Der Gemeinderat trifft sich im Dreiwochenrhythmus nachmittags, der Schulrat einmal im Monat am Abend. Dazu kommen Aufgaben aus dem jeweiligen Ressort. Die Geschäftsprüfungskommission kontrolliert die Arbeit von Behörden und Verwaltung. Sie tagt etwa 15 Mal im Jahr am späten Nachmittag / frühen Abend. Im Frühjahr (Rechnungsprüfung) und Herbst (Budget) ist ihr Rhythmus dichter. Mit Ausnahme des Gemeinde- und Schulratspräsidiums sind die Uzwiler Behördenmitglieder nebenamtlich tätig.
Voraussetzungen
Wer sich für ein öffentliches Amt zur Verfügung stellt, sollte initiativ, engagiert und belastbar sein. Mandatsträger werden mit verschiedensten Themen und Herausforderungen sowie mit Personen in unterschiedlichsten Lebenssituationen konfrontiert. Ein konstruktiver Umgang sowie Diskussions- und Konfliktfähigkeit sind deshalb ebenso wichtige Voraussetzungen wie Loyalität und Diskretion.