VSGP LEHNT EINHEITSINITIATIVE „BEHÖRDENLÖHNE VORS VOLK“ AB

Kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2020: Ablehnung der Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» − Unterstützung des Vorschlags der Regierung zur Publikation der Löhne

(VSGP) Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) empfiehlt die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» zur Ablehnung. Sie unterstützt jedoch das Anliegen nach mehr Transparenz, wie dies die Regierung im Vernehmlassungsentwurf zur Anpassung des Gemeindegesetzes vorschlägt.

Am 9. Februar 2020 entscheidet das St.Galler Stimmvolk über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk». Regierung und Kantonsrat lehnen die Initiative ab. Beide haben auch darauf verzichtet, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Auch die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) spricht sich gegen die vorliegende Initiative aus.

Transparenz ermöglichen

Die VSGP sträubt sich nicht gegen die Veröffentlichung von Behördenlöhnen. Das Gegenteil ist der Fall. Die VSGP unterstützt im Grundsatz den jüngsten Entwurf des Departements des Innern zur Anpassung des Gemeindegesetzes, der sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet. Dieser sieht die Publikation von Behördenlöhnen in den Geschäftsberichten der Gemeinden oder die Verlautbarung an Bürgerversammlungen vor.

Wahltag ist Zahltag

Die Einheitsinitiative wird hingegen als untauglich angesehen. Behördenmitglieder werden auf kommunaler Ebene üblicherweise für vier Jahre gewählt. In dieser Zeit sollten sie sich auf ihre Führungs- und Gestaltungsaufgaben konzentrieren und die verschiedensten Themen möglichst unabhängig von anderen Einflüssen bearbeiten können. Am Wahltag kann dann wieder an der Urne über die politische Leistung und den hierfür bezogenen Lohn befunden werden. Dies im Sinne des Spruchs «Wahltag ist Zahltag».

Gemeindeautonomie wahren

Die Bürgerinnen und Bürger haben über ihre Parlamente oder Bürgerversammlungen heute schon die Möglichkeit, mit qualifizierten Anträgen Einfluss auf die Ausarbeitung des Jahresbudgets und die Lohnkosten ihrer Gemeinde zu nehmen. Ein im kantonalen Recht festgeschriebenes, obligatorisches oder fakultatives Referendum über kommunale Behördenlöhne sieht die VSGP deshalb weder als bürgerfreundlich noch als angemessen an.

NEIN zur Einheitsinitiative

Die VSGP empfiehlt für die kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2020 somit ein deutliches Nein zur Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk». Dies deshalb, weil sie für eine grösstmögliche Unabhängigkeit der Behörden während der Legislatur sowie für die Wahrung der Gemeindeautonomie einsteht. Die Ausgestaltung kommunaler Behördenlöhne durch den Kanton und die Politisierung derselben durch Abstimmungen sehen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter jedoch als unzweckmässig und unverhältnismässig an, zumal der vorgeschlagene II. Nachtrag zum Gemeindegesetz eine adäquate Form der Publikation von Behördenlöhnen vorsieht.


 

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