GEMEINDE UZWIL WILL BIODIVERSITÄT STÄRKER FÖRDERN

Seit bald sieben Jahren hat Uzwil ein Energiewende-Reglement. Nun wird es so ergänzt, dass auch Aktivitäten für mehr Biodiversität aus dem Energiefonds finanziert werden können.


(Gemeinde Uzwi) Uzwils Weg Richtung Energiewende ist stetig und fortgeschritten. Das zeigt sich etwa am hohen Erfüllungsgrad der Energiestadt Uzwil im Vergleich zu anderen Gemeinden und Städten. Und daran, dass die Förderbeiträge der Gemeinde Grundeigentümer offensichtlich motivieren, in Nachhaltigkeit zu investieren.

Energiewende-Reglement

Basis für all diese Aktivitäten ist das kommunale Energiewende-Reglement vom 2. April 2013. Es klärt die Finanzierung und ist Grundlage für eigene Investitionen der Gemeinde in Richtung Energiewende wie auch für die umfangreichen Förderungen, mit welchen die Gemeinde Private auf ihrem Weg zur Energiewende unterstützt. Das Reglement bewährt sich. Auch in den kommenden Jahren sind grosse Anstrengungen auf dem Weg zur Energiewende erforderlich.

Biodiversität leidet

Energiewende und Biodiversität sind zwei Themen, die inhaltlich eng zusammenhängen. Mit der Energiewende sollen der Klimakollaps verhindert und der Atomausstieg ermöglicht werden – Ziele auf dem Weg zu einer lebenswerten Welt. Sie machen nur Sinn, wenn die Welt dann auch noch lebenswert ist. Biodiversität ist dabei ein Schlüssel. Und die Biodiversität leidet.

Auf sichere Basis

Seit einigen Jahren unternimmt die Gemeinde vermehrte Anstrengungen in Richtung Biodiversität. So wurden letztes Jahr etwa grössere Rasenflächen umbrochen, einheimische Blumenwiesen entstehen. Dieser Weg mit ökologischen Aufwertungen geht auch dieses Jahr weiter. Beispielsweise rund um den Gemeindesaal und in beiden Niederuzwiler Friedhöfen. Diese Aktivitäten sind im Budget zulasten des Energiefonds vorgesehen. Denn: Das Energiewendereglement lässt Aktivitäten zu, die langfristigen Ziele der Gemeinde ausserhalb des Energiebereiches dienen.

Transparent und klar

Die ersten Erfahrungen der Gemeinde mit ökologischen Aufwertungen von grösseren Flächen sind gut. Gerade auch der Weg hin zur Entwicklung des Grüngürtels zwischen Uzwil und Niederuzwil verspricht, viele solcher Vorhaben folgen zu lassen. Für die Gemeinde deshalb Grund genug, die Förderung von Massnahmen für mehr Biodiversität im Reglement nicht nur «mitschwimmen zu lassen», sondern explizit zu erwähnen und damit eine transparente und klare Regelung zu schaffen.

Mehr Biodiversität

Nach dem angepassten Wortlaut des Reglementes kann die Gemeinde Vorhaben unterstützen, die zu einer deutlichen und nachhaltigen Steigerung der Biodiversität führen. Vorderhand auf eigenen Flächen. Die anstehenden Aktivitäten zur Aufwertung des Grüngürtels werden zeigen, ob die Grundlage im Reglement auch in eine Förderung für Private mündet, wenn sie auf grossen Flächen die Biodiversität nachhaltig steigern.


Fakultatives Referendum

Die Ergänzung der Artikel 1 und 8 des Energiewende-Reglementes untersteht vom 3. Februar bis zum 13. März 2020 dem fakultativen Referendum. Für ein Referendum sind 500 Unterschriften erforderlich. Die rechtsverbindliche Publikation finden Sie auf der Publikationsplattform (www.publikationen.sg.ch).


 

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