ENTSCHEID REKURSVERFAHREN PLANUNGSZONE «MOBILFUNKANLAGEN»

Die Swisscom Schweiz AG hat im Mai 2017 ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Obstgarten 1, Niederhelfenschwil, eingereicht.


(Gemeindef Niederhelfenschwil) Da zurzeit auf kommunaler Ebene keine Regelung bezüglich Standorten von Sendeanlagen vorhanden ist, wurde durch den Gemeinderat die Planungszone «Mobilfunkanlagen» erlassen. Der Erlass der Planungszone hätte zur Folge gehabt, dass im gesamten Baugebiet, mit Ausnahme der Gewerbe- und Industriezone, während ihrer Geltungsdauer von 3 Jahren keine Sendeanlagen errichtet werden dürfen. Der Gemeinderat wollte diese Zeit nutzen, um im Rahmen der Ortsplanungsrevision Bestimmungen zur Standortplanung für Mobilfunkanlagen auszuarbeiten.

Gegen den Erlass der Planungszone «Mobilfunkanlagen» haben die Sunrise Communications AG, Salt Mobile SA und Swisscom Schweiz AG beim kantonalen Baudepartement Rekurs erhoben. Mit Entscheid des Baudepartements vom 12. November 2019 wurde der Rekurs der 3 Mobilfunkanbieter geschützt, dies mit der Begründung, dass mit dem Einbezug der Wohn-, Wohngewerbe- und Kernzonen, der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sowie der Weilerzonen die Ausdehnung übermässig und somit unverhältnismässig sei. Dazu komme, dass mit der Planungszone zumindest für die Ortschaften Niederhelfenschwil und zum Teil auch für Zuckenriet für längere Zeit keine neuen Mobilfunkantennen mehr errichtet oder ausgebaut werden könnten, was gegen Bundesrecht verstosse.

Somit ist die Planungszone «Mobilfunkanlagen» in der Gemeinde Niederhelfenschwil per sofort aufgehoben, wodurch Baugesuche für Sendeanlagen wiederrum zulässig sind und der Gemeinderat über solche zu entscheiden hat.


 

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