ZUZWIL: GEDANKEN ZUM JAHRESWECHSEL VON ROLAND HARDEGGER – NEWS AUS DER GEMEINDE

Alles beginnt von vorne an diesem einen, an genau diesem Tag.
Alles wird neu und doch geht alles weiter, wie es immer von vorne weiter ging. (Monika Minder)

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Unwiderruflich weicht das Jahr 2019 dem neuen Jahr. Während dieser stimmungsvollen Zeit darf und soll jede und jeder ein paar Minuten lang zurück auf das vergangene Jahr blicken. Hoffentlich durften Sie viele positive Erlebnisse und Momente erleben. Doch auch negative und traurige Erfahrungen gehören leider zum Leben. Und ab und zu wünscht man sich, dass Vergangenes rückgängig gemacht werden könnte. Mit dem neuen Jahr bieten sich aber wieder neue Möglichkeiten und Chancen. Ein weiteres Jahr für glückliche Momente und frohe Stunden bricht bald an. Freuen Sie sich darauf!

Roland Hardegger, Gemeindepräsident Zuzwil.

Auch in diesem Jahr war einiges los in unserem Dorf. Informationsanlässe zu laufenden Projekten, Abstimmungen, Besichtigungen und Veranstaltungen haben zu einem aktiven und lebendigen Dorfleben beigetragen. Vielleicht haben Sie die Bundesfeier, die «Dorfchilbi», die Gewerbeausstellung «Z19», die Neuzuzügerbegrüssung oder weitere Anlässe selber besucht, Kontakte geknüpft und können diese Veranstaltungen in guter und schöner Erinnerung behalten. Oder Sie haben an den verschiedenen Informationsveranstaltungen gute Gespräche und hitzige Diskussionen geführt. Vielleicht sind Sie in diesem Jahr auch einem Verein beigetreten oder engagierten sich vermehrt auf politischer Ebene. Egal was Sie alles im Dorf unternommen haben, Sie waren ein wichtiger Bestandteil eines Grossen und Ganzen und deshalb auch wichtig für die Entwicklung von Zuzwil.

Verschiedene Projekte wurden in diesem Jahr geplant, begonnen oder sind bereits abgeschlossen worden. Einige Entscheidungen, leichtere und schwierigere, wurden gefällt. Von diversen Strassensanierungen über die Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach bis hin zur Eröffnung der Sporthalle war alles dabei. Die Zeit rast und es steht noch viel Spannendes bevor. Ein Gedanke, der mich mit Zuversicht, Hoffnung und Freude erfüllt.

Doch die Zukunft vorherzusagen ist unmöglich und wird hoffentlich auch noch nicht so bald möglich sein. Wagen wir trotzdem einen kurzen Blick ins neue Jahr: Eine weitere Amtsdauer wird im kommenden Dezember 2020 zu Ende gehen. Sie, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, haben im kommenden September die Möglichkeit, bei den Erneuerungswahlen Ihre persönlich favorisierten Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen. Besten Dank bereits heute für Ihre aktive Beteiligung am politischen Geschehen in unserer Gemeinde.

Bevor wir uns unnötig Gedanken und Sorgen über die Zukunft machen, lassen wir das schwindende Jahr gemütlich und in aller Ruhe und Friedlichkeit ausklingen. Geniessen Sie die Weihnachtszeit im Beisammensein mit Ihrer Familie und Freunden. Starten Sie mit innerer Zufriedenheit und Zuversicht ins neue Jahr. Ich wünsche Ihnen für das kommende Jahr alles Gute, unvergessliche Erlebnisse und Begegnungen, viel Glück und natürlich beste Gesundheit.
Ich freue mich, mit Ihnen an der Neujahrs-Soirée vom Sonntag, 5. Januar 2020, 17 Uhr, im Pfarreiheim Zuz-wil auf ein hoffentlich positives neues Jahr anzustossen.

Roland Hardegger
Gemeindepräsident


(Gemeinde Zuzwil)

Hundesteuer wird teurer

Das seit 1985 geltende Hundegesetz wurde durch den Kantonsrat überarbeitet und bringt einige Veränderungen mit sich. Die Regierung hat den Vollzugsbeginn auf Anfang Januar 2020 festgelegt. Die aktuell gültigen Ansätze haben eine fast dreissigjährige Gültigkeit. Neu kostet ein Hund 120 Franken (bisher 60 Franken).

Das Hundegesetz bezweckt unter anderem, die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung zu gewährleisten. Das Gesetz hat neben den Hundesteuern auch die Zusammenarbeit und Zuständigkeit der Behörden klar geregelt. Zusätzlich sind die Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter aufgeführt sowie die Präventionsförderung und Massnahmen bei auffälligen oder gefährlichen Hunden geregelt.

Hunde geben Arbeit

303 Hunde waren per Ende Oktober 2019 registriert. Die Hundesteuern für diese Hunde müssten die Kosten decken, die sie verursachen. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise das Aufstellen, das regelmässige Leeren und der Unterhalt von Robidog-Behältern im Gemeindegebiet. Noch nicht dazugerechnet sind die Neuanschaffungen von Robidog-Behältern, die administrativen Arbeiten der Hundekontrolle, der Anteil des Tierschutzbeauftragten und weiteres. Total ergaben diese Arbeiten im Jahr 2018 einen Gesamtaufwand von über 30‘000 Franken. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sollen diese Kosten durch die Hundesteuer gedeckt werden.

Kosten werden nicht gedeckt

Heute kostet der erste Hund 60 Franken und jeder weitere 100 Franken. Die angefallenen Kosten konnten in den letzten Jahren nicht gedeckt werden. Mit dem neuen Hundegesetz soll nun jeder Hund gleich viel kosten. Ab dem Jahr 2020 fallen die Vollzugsarbeiten bei Vorfällen mit Hunden in den Aufgabenbereich des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesens des Kantons St.Gallen (AVSV). Die Gemeinden leisten dafür eine jährliche Gebühr von zehn Franken pro Hund.

«Teurere» Hunde

Der Gemeinderat hat die Hundesteuer – auch in Absprache mit den umliegenden Gemeinden – auf 120 Franken festgesetzt. Maximal dürften die Gemeinden 200 Franken verlangen. Mit diesem Betrag sollen die anfallenden Aufwände vollständig gedeckt werden können. Von der Hundesteuer befreit sind Blindenführ- und Diensthunde. Ebenfalls müssen Besitzer, für deren Hunde im gleichen Jahr von einer anderen Gemeinde eine Hundesteuer erhoben wurde, keine Steuer bezahlt werden. Ebenfalls gilt dies für Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft wurden.

Wiesen sind keine Hundeklos

Bei Spaziergängen mit Hunden haben die Hundehalter deren Kot zu beseitigen. Die Gemeinde bittet alle Hundebesitzer dies auch im Landwirtschaftsgebiet und im Zuzwiler Riet zu tun. Durch die Verunreinigung der Wiesen fressen die Zuchttiere das Gras nicht mehr und es können sich Krankheiten verbreiten.


Neues vom Glasfaserausbau

Mitte Dezember erfolgte im «Sektor D» die Aufschaltung von weiteren rund 100 Anschlüssen der letzten Etappe des Glasfaserausbaus in Züberwangen.

Mit dem Abschluss der dritten und letzten Etappe ist das Gebiet Züberwangen mit rund 380 Nutzungseinheiten vollflächig mit Glasfaser erschlossen. Die Kundinnen und Kunden können ihre Abos über das Glasfasernetz beziehen. Das bestehende Koaxialnetz bleibt bis Ende 2020 in Betrieb. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Kundinnen und Kunden Zeit, auf den Glasfaseranschluss zu wechseln.

Reminder: Abschaltung Koaxialkabelnetz im Sektor «A» (Dorf Zuzwil)

Wie bereits mehrfach im «Zuzwil- aktuell» informiert, erfolgt die Abschaltung des Koaxialkabelnetzes im «Sektor A» per 31. Dezember 2019. Das heisst, die bisherigen Anschlüsse über die OGA der Gemeinde (Koaxialkabel) werden auf diesen Zeitpunkt hin abgeschaltet und können nicht mehr genutzt werden. Ab dem Jahr 2020 können Dienstleistungen (Internet, Telefonie und Fernsehen) nur noch über den Glasfaseranschluss bezogen werden, welcher in jeder Wohnung installiert wurde. Nebst dem Abowechsel ist auch ein Austausch des Modems erforderlich. Damit die Dienste unterbruchsfrei angeboten werden können, ist frühzeitig mit dem Dienstanbieter Kontakt aufzunehmen.

Für den Wechsel auf das Glasfasernetz steht Ihnen die Leucom, Telefon 052 552 52 00, jederzeit gerne zur Verfügung.


 

 

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