ZUZWIL: HINWEISE ZUR VERWENDUNG DES GEMEINDEWAPPENS

(Gemeinde Zuzwil) Dem Gemeinderat Zuzwil ist aufgefallen, dass das Gemeindewappen für eine aktuelle Abstimmungskampagne verwendet wird. Dies kann Bürgerinnen und Bürger irreführen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Wappen sowie das Logo von Zuzwil nur von der Gemeinde Zuzwil verwendet werden dürfen.


Die Verwendung des Zuzwil-Wappens und/oder des Logos durch andere Organisationen oder Personen für Flyer, Plakate, Werbung, Publikationen, Homepages und dergleichen ist nicht erlaubt. Die Verwendung des Wappens/Logos von Zuzwil durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des Gemeinderates.

Massgebend ist dabei eine Bestimmung im eidgenössischen Wappenschutzgesetz, welches auch die Gemeindewappen schützt.


 

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