SERIE RAUMPLANUNG (2): KANN JEDE GEMEINDE MACHEN, WAS SIE WILL?

Die Online-Zeitung Uzwil24 gibt mit dieser Serie einen Einblick in verschiedene Facetten der Raumplanung und den daraus abgeleiteten Konsequenzen für die Planung von Bauprojekten.


Uzwil24-Experte Ueli Strauss-Gallmann gibt Auskunft:

10.10.2019
„In der Schweiz ist schon in der Bundesverfassung die Raumplanung verankert. Der Bund legt nur Grundsätze fest. Die Kantone sind gemäss unserer Verfassung die eigentlichen Träger der Raumplanung. Sie müssen dafür sorgen, dass der Boden haushälterisch und zweckmässig genutzt wird und die Besiedelung unseres Landes geordnet erfolgt.  Jeder Kanton hat sein eigenes Planungs- und Baugesetz, in dem er den Gemeinden den Rahmen setzt. Die strategische räumliche Entwicklung eines Kantons wird über das zentrale Instrument des Kantonalen Richtplanes gesteuert. Im Kanton St.Gallen ist die Regierung die dafür zuständige Instanz. Die eigentlichen Träger der Raumplanung auf der Parzelle sind dann die Gemeinden. Jede Gemeinde muss einen kommunalen Richtplan (strategisches Instrument, behördenverbindlich), den kommunalen Nutzungs- oder Zonenplan (legt für jede Parzelle fest, welche Grundnutzung darauf möglich ist und ist grundeigentümerverbindlich) und das kommunale Baureglement, mit den für jede Zone spezifischen Vorschriften erlassen. Diese Instrumente werden vom Kanton geprüft und genehmigt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Gemeinden in vielen Fragen autonom handeln können, aber doch eine starke Aufsicht der Kantone erfolgt.“


Zur Person: Ueli Strauss-Gallmann

  • Geboren am 26. August 1959, wohnt in Wittenbach, dipl. Forsting. ETH
  • Diverse Funktionen in kantonalen Verwaltungen in SG, SH und ZH, zuletzt 17 Jahre Kantonsplaner und Leiter Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen AREG, seit Dez. 2018 selbstständiger Berater
  • Ueli Strauss kandidiert als Nationalrat für den Kanton St.Gallen, Liste 4c (Umweltfreisinnige)

Vorangehende Fragen/Antworten:

Weshalb braucht es überhaupt eine Raumplanung? (1)

03.10.2019
„In einem dicht besiedelten Raum wie der Schweiz mit einer Bevölkerung, die sehr hohe Lebensansprüche hat, braucht es in vielen Lebensbereichen einen Rahmen, den der Staat vorgibt. Gerade in unserem Lebensraum gehen die Ansprüche weit auseinander. Um Investoren eine Sicherheit zu geben, wie und wo sie bauen können, um den Nachbarn die Gewissheit zu geben, dass neben ihrem Grundstück nicht beliebig hoch und breit gebaut werden kann, um Freiräume zu sichern, der Natur genügend Raum auch für ihre Entwicklung zu lassen, um Wildtieren ihre Lebensräume zu erhalten usw. braucht es Regeln. Diese Regelungen, die Prozesse, die zu diesen Regelungen führen, und die damit entstehenden Spielregeln für alle nennt man Raumplanung. Oder mit der Definition von Wikipedia: Unter Raumplanung werden die planerischen Vorgänge subsumiert, einen geographischen Raum, oft ein bestimmtes Verwaltungsgebiet (Gemeinde, Kanton, Bund, Agglomeration usw) nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen.“


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