GEMEINDE ZUZWIL: DORFBACH-SANIERUNG VARIANTE B UND TERMINE

Am 20. Oktober 2019 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach. Zur Wahl stehen ein Hochwasserschutz-Gerinneausbau sowie ein Hochwasser-Entlastungsstollen. In dieser Ausgabe wird die Variante B – der Hochwasser-Entlastungsstollen – näher vorgestellt. In der letzten Ausgabe vom 13. September 2019 wurde der Gerinneausbau erläutert.


(Gemeinde Zuzwil) Damit ein 100-jährliches Hochwasser in Zuzwil schadlos abgeleitet werden kann, müssen Hochwasserschutzmassnahmen getroffen werden. Der Gemeinderat schlägt einen Ausbau des bestehenden Gerinnes vor (siehe Ausgabe vom 13. September 2019). Als mögliche Alternative wurde der Gemeinderat Ende März 2018 von der Bürgerschaft beauftragt, die Machbarkeit eines Hochwasser-Entlastungsstollens zu prüfen. Die Studie hält fest, dass ein solcher unter dem Kirchenhügel geführt werden könnte. Die Linienführung des Stahlbetonrohrs mit einem Innendurchmesser von 2,5 Metern wurde so gewählt, dass möglichst wenige Gebäude unterquert werden müssten. Im Bereich «Im Hag» würde ein Einlaufbauwerk und im Gebiet «Mettlen» ein Auslaufbauwerk realisiert. Das sogenannte Tosbecken des Auslaufbauwerks ist notwendig, um die kinetische Energie des Wassers (Bewegungsenergie) zu vernichten, damit dieses im nachfolgenden, offenen Gerinne schadlos weitergeleitet werden kann.

Stollen wesentlich teurer

Nebst dem fast zwölf Meter tiefen Einlaufschacht müsste für das Wasser, Geschiebe und Holz ein Rückhaltedamm sowie ein Stauraum geschaffen werden. Bei normaler Wasserführung würde das Bachwasser analog heute durch den Dorfbach abfliessen. Erst bei einem Hochwasser-Ereignis käme der Entlastungsstollen zum Einsatz. Das Tosbecken des Auslaufbauwerks wäre voraussichtlich rund 16 Meter breit, 21 Meter lang und fast acht Meter tief. Die beiden markanten Bauten müssten in der Landwirtschaftszone realisiert werden. Ab dem Auslaufbauwerk an der «Tüfenwiesstrasse» ist das Gerinne des Dorfbachs gemäss reduziertem Bauprojekt bis zur «Thur» entsprechend auszubauen. Die Kosten für die Variante B – Hochwasser-Entlastungsstollen – belaufen sich auf rund 17,7 Millionen Franken. Alleine der Stollen mit Ein- und Auslaufbauwerk, der Ausbau des Wantenbachs bis zur Mündung an den Dorfbach sowie die Ohnehinmassnahmen beim Dorfbach (erforderliche Ersatzneubauten) werden in der Machbarkeitsstudie mit 13,7 Millionen Franken veranschlagt. Dies bei einer Kostengenauigkeit von +/-30 Prozent. Zusätzlich fallen Kosten für den Abschnitt «Thur» bis «Tüfenwiesstrasse» von rund vier Millionen Franken an.

Unterhalt von zwei Systemen

Von Seiten des Kantons St.Gallen bestehen keine Einwände gegen einen Hochwasser-Entlastungsstollen. Die Fachstellen gehen davon aus, dass dieser genehmigungsfähig und beitragsberechtigt ist. Im Sinne des haushälterischen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln würde sich die Höhe der Beteiligung des Kantons am Gerinneausbau (rund 5,2 Millionen Franken) orientieren. Der Gemeindebeitrag für den Stollen würde folglich etwa 12,5 Millionen Franken betragen. Aus wasserbaulicher Sicht bevorzugt der Kanton die Variante A – den Hochwasserschutz-Gerinneausbau. Dies aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund der Gleichbehandlung aller Dorfbewohnerinnen und -bewohner entlang des gesamten Projekts sowie der Systemsicherheit. Denn ein Gewässersystem mit einem Entlastungsbauwerk in einen Stollen birgt ein gewisses Restrisiko. Eine solche Lösung sollte im Grundsatz nur dann gewählt werden, wenn bessere Alternativen fehlen. Hinzu kommt, dass künftig zwei Systeme – der Dorfbach und der Stollen – unterhalten und erneuert werden müssten. Durch die Ausleitung der Hochwasserspitzen fehlt dem bestehenden Dorfbachgerinne die natürliche Reinigungskraft. Dies hat ein erhöhtes Risiko mit Auflandungen, Verschlammungen und Verkrautungen zur Folge, die wiederum einen erhöhten Unterhalt erfordern. Mit dem Stollenbauwerk greift der Mensch ohne Not in einen natürlichen Zustand ein. Dies lehnt der Gemeinderat ab und empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern am 20. Oktober 2019 dem Hochwasserschutz-Gerinneausbau – also Variante A – zuzustimmen.

Dorfbach: Wichtige Termine

Am Samstag, 21. September 2019, findet eine Begehung des Abschnitts «Weieren» bis «Tüfenwiesstrasse» statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr beim «Brunnen 1892» in Weieren.

Die Bevölkerung wird am Mittwoch, 25. September 2019, um 19 Uhr in der Turnhalle 1 vom Gemeinderat und den Fachplanern über die Abstimmungsvorlage informiert.

Die Begehung des Abschnitts «Tüfenwiesstrasse» bis «Im Hag» findet am Samstag, 28. September 2019, statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr an der Tüfenwiesstrasse 12 in Zuzwil.

An den Begehungen wird gutes Schuhwerk empfohlen.


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