GEMEINDE ZUZWIL: DORFBACH-SANIERUNG VARIANTE A UND TERMINE

Am 20. Oktober 2019 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach. Zur Wahl stehen ein Hochwasserschutz-Gerinneausbau sowie ein Hochwasser-Entlastungsstollen. In dieser Ausgabe wird die Variante A – der Hochwasserschutz-Gerinneausbau – näher vorgestellt. In der nächsten Woche folgt dann die Variante B – der Hochwasser-Entlastungsstollen.


(Gemeinde Zuzwil) Damit ein der Wahrscheinlichkeit nach alle 100 Jahre eintreffendes Hochwasser in Zuzwil schadlos abgeleitet werden kann, müssen am Dorfbach bauliche Massnahmen getroffen werden. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, das Gerinne zu verbreitern und teilweise die Sohle abzusenken. Ein Projekt, dessen Gesamtkosten sich auf rund 8,1 Millionen Franken belaufen. Nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton wird der Gerinneausbau die Gemeindekasse noch mit 3,3 Millionen Franken belasten. Die gewählte Ausbaulösung für den Dorfbach im Abschnitt «Thur» bis «Im Hag» bietet Gewähr, dass der erforderliche Hochwasserschutz für Zuzwil und Weieren auf der gesamten Ausbaulänge von 2,5 Kilometern gewährleistet ist. Der Niederwasserspiegel wird nach dem Ausbau durchschnittlich 20 bis 120cm, örtlich im Maximum bis zu 1,7m tiefer sein als heute. Das Querprofil des Dorfbachs wird je nach Abschnitt ein bis viereinhalb Meter breiter als es heute ist. Der Ausbau im ortsgeschützten Bereich des Zentrums von Zuzwil ist gemäss der Denkmalpflege des Kantons St.Gallen mit dem Ortsbild verträglich.

Bach braucht mehr Platz

Aufgrund der Bachprofilaufweitung ist im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes eine Mehrbeanspruchung von privatem Eigentum erforderlich. Diese liegt mehrheitlich innerhalb der rechtskräftig ausgeschiedenen Grünzone Freihaltung. Im Zentrum sind vereinzelte Landerwerbe notwendig, deren Kosten bei der Projekterarbeitung berechnet werden. Vereinzelte Grundstücke erfahren hingegen eine Erweiterung der Bauzone. Durch die Vergrösserung des Gerinnes müssen zwölf Bachübergänge ersetzt werden. Davon nicht betroffen sind die Brücken Gehren-, Ausserdorf- und Mühlestrasse. Aus ökologischen und gestalterischen Gründen wird nach Möglichkeit das Gerinne mit Böschungen und vielfältigen Pflanzenarten ausgestaltet. Ufermauern sind nur dort vorgesehen, wo die Platzverhältnisse keine Böschungen zulassen. Mit dem gewählten Bachprofil wird den heutigen Anforderungen an einen naturnahen Ausbau des Dorfbachs Rechnung getragen.

Sicherheit muss erhöht werden

Bei den jetzigen Platzverhältnissen ist bereits bei einem 30-jährlichen Hochwasser-Ereignis mit grossflächigen Überschwemmungen im Siedlungsgebiet von Zuzwil und Weieren zu rechnen. Heute müssen Gewässer auf eine Wassermenge ausgelegt werden, welche einem 100-jährlichen Hochwasser entsprechen. Dies erfüllt das schweizweit anerkannte Schutzziel bei Hochwasserschutzprojekten. Gemäss Berechnungen sind beim Dorfbach bei einem solchen Ereignis mit nötigen Abflusskapazitäten von 33 m³/s (bis zur Mündung des Wantenbachs), respektive 39m³/s (bis zur Thur) zu rechnen. Auf diesen Berechnungen beruhen die Hochwasserschutz-Massnahmen. Angesichts der Tatsache, dass heute die erforderlichen Abflussmengen auf weiten Strecken bei Weitem nicht abgeleitet werden können, besteht zur Sicherheit der Dorfbevölkerung und um mögliche Schäden zu minimieren dringender Handlungsbedarf. Der geplante Gerinneausbau des Dorfbachs wurde in enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau, ausgearbeitet. Der Gemeinderat empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern am 20. Oktober 2019 dem Hochwasserschutz-Gerinneausbau (Variante A) zuzustimmen.


Voranzeige

Die Gemeinde Zuzwil wird nächste Woche die Variante B (Machbarkeitsstudie Hochwasser-Entlastungsstollen) näher vorgestellt und beschrieben. Detaillierte Informationen, Pläne und Unterlagen zu den beiden möglichen Hochwasserschutzmassnahmen gibt es auf der Gemeindehomepage www.zuzwil.ch unter «Aktuelles zum Dorfbach».


Dorfbach: Wichtige Termine

Am Samstag, 21. September 2019, findet eine Begehung des Abschnitts «Weieren» bis «Tüfenwiesstrasse» statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr beim «Brunnen 1892» in Weieren.

Die Bevölkerung wird am Mittwoch, 25. September 2019, um 19 Uhr in der Turnhalle 1 vom Gemeinderat und den Fachplanern über die Abstimmungsvorlage informiert.


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