(Gemeinde Zuzwil) Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 20. Oktober 2019 über die Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach. Zur Wahl stehen ein Hochwasserschutz-Gerinneausbau sowie ein Hochwasser-Entlastungsstollen. Der Gemeinderat empfiehlt die günstigere und naturnahere Variante.
Die Wählerinnen und Wähler haben am 20. Oktober 2019 die Qual der Wahl. Bei den Nationalratswahlen treten für die zwölf Sitze immerhin 255 Personen an. Bei den Ständeratswahlen sind es für die zwei Sitze deren sieben Kandidierende. Noch mehr als die Wahl der künftigen Parlamentsmitglieder auf eidgenössischer Ebene beschäftigt in Zuzwil vermutlich die Sachvorlage betreffend den Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach. Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen sind in diesen Tagen verteilt worden.
Während sich die Fachplaner, die kantonalen Stellen und der Gemeinderat einig sind, dass der Hochwasserschutz-Gerinneausbau die beste Variante ist, hat sich gegen dieses Vorhaben Widerstand formiert. Das Ad hoc-Komitee teilt zwar die Meinung, dass Hochwasserschutz-Massnahmen unumgänglich sind, über die Umsetzung gehen die Vorstellungen aber weit auseinander.
Bevölkerung entscheidet
Ob und wenn ja welche Variante am Schluss umgesetzt wird, entscheidet weder der Gemeinderat noch das Komitee. Der Entscheid liegt einzig und alleine bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von Zuzwil. Der Gemeinderat empfiehlt den Wählerinnen und Wählern die Variante A (Hochwasserschutz-Gerinneausbau) zu bevorzugen und dieser mit einem «Ja» zuzustimmen. Bei der Stichfrage empfiehlt der Gemeinderat ein Kreuz bei der Variante A. Dieses ist entscheidend, falls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Variante A (Gerinneausbau) und der Variante B (Entlastungsstollen) zustimmen. Sofern sich das Stimmvolk für den Hochwasserschutz-Gerinneausbau entscheidet, wird das Projekt anschliessend zeitnah fertig ausgearbeitet. Danach folgen vor der Projektauflage mit Einsprachemöglichkeit Gespräche mit den Anstössern. So wird man – soweit möglich – auf die Partikularinteressen eingehen und entsprechende Vereinbarungen abschliessen.
Folgen von zweimal «Nein»
Sollte die Bevölkerung sowohl den Hochwasserschutz-Gerinneausbau wie auch den Hochwasser-Entlastungsstollen ablehnen, würde sich an der heutigen Situation am Dorfbach für längere Zeit nichts verändern. Sprich der Gemeinderat würde und müsste den gefällten Volksentscheid akzeptieren. Wie es danach weitergehen würde, ist offen. Die über fünf Jahre dauernde Vorarbeit inklusive der bisher aufgelaufenen Planungs- und Projektierungskosten wären mehr oder weniger verloren. Die Hochwasserschutz-Massnahmen wären wieder zurück auf Feld eins. Die vom Hochwasser bedrohten Zuzwilerinnen und Zuzwiler müssten folglich darauf hoffen, dass keine starken Regenfälle mehr eintreten. Mit den Abstimmungsvorlagen sind der Gemeinderat, die kantonalen Stellen und die Fachplaner mit bestem Wissen und Gewissen ihrer Pflicht nachgekommen, die Einwohnerinnen und Einwohner vor Gefahren zu schützen. Zweimal «Nein» bringt keinen Schutz und verschiebt das Problem nur in die Zukunft.
Empfehlung Gemeinderat
Auch wenn ein anderes Planungsbüro später die Hochwassersicherheit des Dorfbaches wieder anpacken würde, käme es grundsätzlich zu keinen anderen Lösungen. Denn der Gemeinderat hat fünf Varianten geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass drei Varianten entweder nicht umsetzbar sind oder noch viel teurer als der Entlastungsstollen wären. Dies wird sich auch in zehn Jahren kaum ändern. Deshalb empfiehlt der Gemeinderat von einem doppelten «Nein» abzusehen und bittet die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahl- und Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen.
Dorfbach – Prüfung durch Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat das «Geschäft Dorfbach» als Folge von Hinweisen aus der Bevölkerung einer Zwischenrevision unterzogen. Im Vorfeld hatten Mitglieder der GPK an allen einschlägigen Informationsveranstaltungen des Gemeinderates teilgenommen, die Unterlagen gesichtet und dann dem Gemeindepräsidenten kritische Fragen gestellt. Die GPK hat anlässlich dieser Prüfung keine Verletzungen von geltenden Gesetzen oder Richtlinien (beispielsweise Kompetenzüberschreitungen, Fristverletzungen oder mangelhafte Information der Bürgerschaft) durch den Gemeinderat festgestellt.
Marcel Bischofberger, Präsident, Ralph Egeter, Markus Fitzi und Ivo Wolgensinger (im Ausstand: Daniel Peter)
Dorfbach: Wichtige Termine
Die Begehung des Abschnitts «Tüfenwiesstrasse» bis «Im Hag» findet am Samstag, 28. September 2019, statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr an der Tüfenwiesstrasse 12 in Zuzwil. An der Begehung wird gutes Schuhwerk empfohlen.
Am Sonntag, 20. Oktober 2019, findet die Abstimmung betreffend den Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach statt. Dabei können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden, ob Schutzmassnahmen umgesetzt werden sollen und ob Variante A oder Variante B bevorzugt wird.
Aus dem Gemeinderat
Lernende 2020 gewählt
Für die im Sommer 2020 freiwerdenden Lehrstellen haben sich mehrere Jugendliche beworben. Alexandra Manser aus Niederbüren wird im August 2020 bei der Gemeindeverwaltung mit der Ausbildung als «Kauffrau EFZ» beginnen. Lisa Kesselring aus Oberstetten startet gleichzeitig mit der Ausbildung als «Fachfrau Gesundheit EFZ» und Gertrud Scheiwiller aus Lenggenwil als «Fachfrau Hauswirtschaft EFZ» im Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum. Die Teams freuen sich auf die neuen Lernenden und heissen sie bereits heute willkommen.
Öffentlicher Verkehr – Kosten 2020
Das kantonale Amt für öffentlichen Verkehr hat mitgeteilt, dass mit dem Fahrplan 2020 in verschiedenen Regionen ein Ausbau des Regional- und Ortsverkehrs stattfinden wird, dies teilweise als Folge der Änderungen im Fernverkehr. Der zu erwartende Gemeindeanteil für das Jahr 2020 beträgt rund 426‘600 Franken. Im diesjährigen Budget sind 436‘000 Franken enthalten. Aufgrund der aktuellen Berechnungen gegenüber den bisherigen Prognosen wird sich der Gemeindeanteil für das Jahr 2020 leicht reduzieren, weil PostAuto Neuberechnungen für den neuen Fahrplan durchgeführt hat.