GEMEINDE ZUZWIL ZUM SCHULSTART UND ZUR DORFBACH-BESCHWERDE

Das Neuste aus dem Gemeinderat Zuzwil vom 9. August 2019: Informationen zum Schulstart und zur Dorfbach-Beschwerde.


Am Montag startet das neue Schuljahr! 

Nach der langen Sommerpause beginnt die Schule wieder. Viele Kinder werden ab Montag wieder zu Fuss oder mit dem Fahrrad auf der Strasse unterwegs sein. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, in den nächsten Wochen auf den Strassen besonders achtsam zu sein.

Der Schulweg nimmt im Leben eines schulpflichtigen Kindes einen wichtigen Platz ein. Er bietet die Möglichkeit, sich mit Gleichaltrigen zu treffen, trägt zur intellektuellen und sozialen Entwicklung bei und dient der Bewegungsförderung.

Schritt für Schritt

Es ist von Vorteil, wenn der Schulweg schon vor Schulbeginn mit den Eltern einige Male abgelaufen wird. Als Schulweg soll nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg gewählt werden. Da Kinder gerne «trödeln», ist genügend Zeit einzuplanen. Die Kinder gewinnen auf dem Schulweg an Selbständigkeit und übernehmen erstmals Verantwortung. Denn je älter die Kinder werden, desto öfter sind sie auch alleine unterwegs.

Aufgepasst

Kinder sind verspielt, impulsiv und leicht ablenkbar. Sie erkennen aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihres jungen Alters noch keine bis wenige Gefahren. Deshalb kann es gut sein, dass sie plötzlich auf die Strasse springen.

Stärkere nehmen Rücksicht

Für die Sicherheit von Kindern tragen Fahrzeuglenkende grosse Verantwortung. Entlang von Schulwegen und bei Schulbeginn sowie Schulschluss ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich:

–      Die Geschwindigkeit herabsetzen, wenn sich Kinder im Bereich der Strasse aufhalten und Bremsbereitschaft erstellen.

–      Wenn die Aufmerksamkeit der Kinder mehr auf das Spielen als auf den Schulweg gerichtet ist und sie deshalb nicht auf den Verkehr achten, durch kurzes Hupen warnen oder anhalten.

–      Wenn sich Kinder von gegenüberliegenden Strassenseiten zuwinken oder zurufen, damit rechnen, dass eines unvermittelt auf die Strasse rennt.

–      Vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren. Bei Kindern immer ganz anhalten, denn diese lernen im Verkehrsunterricht, erst zu gehen, wenn die Räder des Motorfahrzeugs stillstehen.

–      Bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel aufpassen: Kinder könnten unkontrolliert über die Strasse rennen.

Keine Taxidienste

Die Taxifahrten zur Schule begründen die Eltern meist mit dem Argument, dass der Schulweg zu gefährlich sei. Dieses Argument ist erwiesenermassen nicht plausibel. Die wendenden Fahrzeuge auf dem Parkplatz bilden eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Kinder werden durch Taxifahrten gehindert, die Gefahren im Strassenverkehr selber kennen zu lernen. Zudem erleben sie auf dem Schulweg viel Spannendes: Sie knüpfen neue Kontakte oder besprechen Ereignisse und Probleme aus ihrem Alltag, verabreden sich für die freien Nachmittage oder streiten auch mal. Zudem lernen sie früh, wie sie mit Gefahren im Verkehr umgehen müssen. Ein sicherer und interessanter Schulweg leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Daher sind die Verantwortlichen der Schule dankbar, wenn die Taxifahrten auf ein Minimum beschränkt werden.

Weitere Gefahren

Auf Schulwegen lauern nicht nur Gefahren im Strassenverkehr. Auch physische und psychische Gewalt kann Kinder treffen. Sie sollen darum Gefahren erkennen und wissen, wie sie sich gegenüber aufdringlichen und/oder unbekannten Personen verhalten sollen:

–      Kinder sollen früh über Gefahren aufgeklärt werden. Sie sollen wissen, dass es Leute gibt, die ihr Vertrauen missbrauchen wollen. Darum ist eine sichere Dis-tanz gegenüber Unbekannten wichtig.

–      Erziehung der Kinder zur Pünktlichkeit. Abgemachte Zeiten sind einzuhalten.

–      Den Kindern einschärfen, nie mit fremden Leuten mitzugehen, in deren Auto einzusteigen oder sie in deren Haus oder Wohnung zu besuchen.

–      Die Gefahren des Autostopps erklären.

–      Den Kindern nahelegen, den Eltern oder Lehrpersonen verdächtige Beobachtungen zu melden.


Dorfbach: Anzeige beim Kanton

Eine Gruppierung hat beim Departement des Innern eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Gemeinderat eingereicht mit dem Ziel, die angekündigte Urnenabstimmung zum Hochwasserschutzprojekt vom 20. Oktober 2019 aufzuheben. Der Gemeinderat hält am bisherigen Fahrplan fest.

Der Rechtsdienst des Departements des Innern hat den Gemeinderat Anfang Woche eingeladen, zu einer aufsichtsrechtlichen Anzeige vom 26. Juli 2019 bis Ende August 2019 Stellung zu nehmen. Die Gruppierung fordert, dass die geplante Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019 aufzuheben sei. Begründet wird die Anzeige damit, dass der Gemeinderat mit seinem Zeitplan die Meinungsbildung bei der Stimmbevölkerung verhindere.

 Auftrag Bürgerschaft

Anlässlich der öffentlichen Information vom 25. Juni 2019 hat der Gemeinderat den Auftrag aus der Bürgerversammlung vom März 2018 zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Hochwasser-Entlastungsstollen erfüllt. Zusammen mit verschiedenen Fachplanern und Vertretern des kantonalen Amtes für Wasser und Energie hat er detailliert über die Abklärungen informiert. Dabei hat er angekündigt, dass die Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019 über die Sanierung des Dorfbachs (Hochwasserschutzprojekt) Stellung nehmen können.

Information im Jahr 2017

Einzelne Bürgerinnen und Bürger haben den Wunsch geäussert, dass auch die Unterlagen des reduzierten Bauprojekts «Gerinneausbau» baldmöglichst veröffentlicht werden. Der Gemeinderat hat das Vorprojekt «Gerinneausbau» zusammen mit Vertretern des Amtes für Wasser und Energie im August 2017 vorgestellt. Anlässlich von zwei Sprechstunden – die damals auch gut besucht wurden – hatte die Bevölkerung Gelegenheit, sich über die Details zu informieren.

Projekte werden zugänglich

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen legt der Gemeinderat die Abstimmungstermine fest und hat sie spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag im amtlichen Publikationsorgan bekannt zu geben. Die Stimmberechtigten sind mit entsprechenden Unterlagen – spätestens drei Wochen vor der Abstimmung – zu bedienen. Der Gemeinderat wird die Unterlagen der beiden Varianten Ende August 2019 veröffentlichen.

Abstimmungsbotschaft

Zusammen mit dem Stimmmaterial für die Abstimmung vom 20. Oktober 2019 erhalten die Stimmberechtigten eine Abstimmungsbotschaft zur Sanierung des Dorfbachs, Abschnitt «Thur» bis «Im Hag» (Hochwasserschutzprojekt) – Grundsatzentscheid inklusive Baukredit mit entsprechendem Stimmzettel. In der zweiten Hälfte August 2019 wird die Abstimmungsbotschaft im Gemeinderat verabschiedet und dann zusammen mit den Projektunterlagen der beiden Varianten für die interessierte Bevölkerung auf www.zuzwil.ch aufgeschaltet.

Absteckung im Gelände

Vorgesehen ist, dass Mitte September 2019 beide Varianten im Gelände abgesteckt werden. Zudem werden an den «Absteckungspunkten» die entsprechenden Profile aufgezeigt. Vorgängig wird bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Zustimmung für das «Betreten des Grundstücks» eingeholt.

Information

Gemeinsam mit den Fachpersonen informiert der Gemeinderat am Mittwoch, 25. September 2019, 19 Uhr, in der Turnhalle 1 über die beiden Varianten zum Hochwasserschutz in der Gemeinde. Weiter ist geplant, dass für Interessierte «Feldbegehungen» mit den Projektverantwortlichen angeboten werden. Der genaue Zeitpunkt wird noch publiziert.

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