(Gemeinde Niederhelfenschwil) Im August 2018 wurde über den Rekursentscheid in Sachen Überbauungsplan Geren und Teilstrassenplan Buchenstrasse informiert. In der Folge fanden Gespräche mit allen Beteiligten statt. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision der Gemeinde Niederhelfenschwil bestand die Möglichkeit, die Arbeitsnutzung im Gebiet «Geren» zu analysieren und neu auszulegen. Aufgrund dessen entschied der Gemeinderat im März 2019 eine vorgezogene Behandlung sämtlicher Arbeitszonen im Gemeindegebiet anzugehen.
Es soll Klarheit über die Situation im Gebiet «Geren» geschaffen werden. Dies bedeutet, dass die heutigen Gewerbe- und Industriezonen vorzeitig in die neuen sogenannten «Arbeitszonen» überführt werden. Die Grundlagen der jetzigen Gewerbe- und Industriezonen (Schreinerei Schlauri, Zuckenriet, Stucki AG, Niederhelfenschwil, Teilgebiet Industrie, Lenggenwil) werden 1:1 auf die neuen Arbeitszonen übernommen.
Gebiet „Geren“
Im Bereich, in dem sich die Gebr. Eisenring AG, Gossau, ansiedeln möchte, soll eine neue Arbeitszone mit grösseren Regelbaumassen geschaffen werden, um diese Ansiedlung zu ermöglichen. Da sich zur Ansiedlung der Gebr. Eisenring AG verschiedene Meinungen gegenüberstehen, hat der Gemeinderat angestrebt, eine Grundsatzabstimmung über dieses Vorgehen durchzuführen. Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil entscheidet an der Urne, ob die neue Zone mit den grösseren Regelbaumassen im Ansiedlungsbereich eingeführt werden soll oder nicht.
Die Vorprüfung der Teilrevision des Zonenplans ist aktuell beim Kanton St. Gallen hängig. Die Grundsatzabstimmung soll vorzugsweise noch im laufenden Jahr durchgeführt werden. Im Nachgang zu dieser Abstimmung muss die Teilrevision des Zonenplans trotzdem dem fakultativen Referendum unterzogen werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich das Resultat der Grundsatzabstimmung bei der öffentlichen Auflage widerspiegelt.