KANTONSRAT PETER HAAG: „WARUM MACHT MAN ES DEN DROGENDEALERN EINFACHER?“

Kantonsrat Peter Haag (SVP, Jonschwil) hat im Parlament des Kantons St.Gallen eine Interpellation zum Thema Drogenfahndung eingereicht. uzwil24.ch fragte bei Peter Haag nach.

Weshalb dieser Vorstoss? Peter Haag: „Ich bin davon überzeugt, dass dieses Vorgehen der Anfang der Legalisierung der harten Droge ist und die Verfolgung des organisierten Betäubungsmittelhandels dadurch massiv erschwert wird. Es wird schwieriger, von unten nach oben zu ermitteln und diese Weisung wird sich auch bei den Dealern schnell herumsprechen.“
Was ist falsch gelaufen? Peter Haag: „Für mich ist es einfach unerklärlich, warum nun wieder entgegen dem Bundesgesetz (BetmG Art 19) eine Weisung erlassen wird, ohne die Polizeifunktionäre dabei miteinzubeziehen.“


Interpellation Haag-Jonschwil:
Wird Kokain, Heroin und Cannabis bald legalisiert?

Das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (SR 812.121; abgekürzt BetmG9 legt gemäss Art. 19 BetmG klar fest, ob und wieviel Betäubungsmittel jemand mit sich tragen, konsumieren, oder handeln darf. Bei Cannabis und Betäubungsmittel desselben Wirkungstyps zum Beispiel ist klar geregelt, dass 10 Gramm noch als geringfügige Menge gilt und somit der Besitz und der Konsum nicht strafbar ist, sofern der Eigner das Mittel selber konsumiert oder einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt.

Nun wurde bekannt, dass im Kanton St. Gallen eine Weisung per 1. März 2019 erlassen wurde, in welcher der Besitz weiterer Drogen straffrei sein sollte. Es handelt sich hierbei um 2 Gramm Heroin oder 2 Gramm Kokain. Bezüglich dem straffreien Besitz dieser Betäubungsmittel ist der Kanton St. Gallen nach meinen Erkenntnissen der erste Kanton.

Kokain kommt meist mit einem Reinhaltsgehalt von ca. 80-90% in die Schweiz. Anschliessend wird dies gestreckt bis der Reinhaltsgehalt noch 15-25% beträgt und so auf der Gasse verkauft. Somit könnte ein Abnehmer die straffreien 2 Gramm bis auf 10 Gramm strecken. Ob rein, oder gestreckt; es handelt sich um nicht wenig und es resultieren allenfalls mehrere Konsumeinheiten.

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was gab den Ausschlag für die erwähnte erlassene Weisung?
  2. Kann es sein, dass man sich auf einen Entscheid eines ausserkantonalen Obergerichts abstützt? Warum handelt die St. Galler Regierung nicht nach dem Bundesgesetz?
  3. Stimmt meine Annahme, dass die per 1. März erlassene Weisung vom 1. Staatsanwalt und dem zuständigen Regierungsrat unterschrieben wurde?
  4. An welche Empfänger richtet sich diese Weisung und wurde diese in Absprache mit der Kantonspolizei ausgearbeitet?
  5. Warum werden solche Entscheide nicht öffentlich kommuniziert?
  6. Inwiefern erleichtert diese Weisung dem betroffenen Polizeibeamten der administrative Aufwand?
  7. Ist diese Massnahme der erste Schritt für eine Legalisierung?

23. April 2019
Haag-Jonschwil


 

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