GEMEINDE ZUZWIL: „ZUZWIL-AKTUELL“ BLEIBT PRINT-PUBLIKATIONSORGAN

Auf den 1. Juni 2019 führt der Kanton St.Gallen eine elektronische Publikationsplattform ein. Damit können amtliche Publikationen (Gesetzessammlungen und Amtsblatt) rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht werden. Ebenfalls steht diese Plattform auch den Gemeinden zur Nutzung offen.


(Gemeinde Zuzwil) Im Sommer 2018 hat der Kantonsrat ein neues Publikationsgesetz verabschiedet. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist der Erlass im August 2018 in Rechtskraft erwachsen. Das Publikationsgesetz ermöglicht es, amtliche Publikationen der Gemeinde ebenfalls rechtsverbindlich im Internet zu veröffentlichen. Gemäss den Bestimmungen des Publikationsgesetzes bestimmt der Rat die Publikationsplattform des Kantons, eine oder mehrere Zeitungen oder ein Mitteilungsblatt, das allen Haushalten zugestellt wird, als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde. Der Rat kann demnach die Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde vorsehen.

„Zuzwil-aktuell“ bleibt

Der Gemeinderat hat über das neue Publikationsgesetz beraten und entschieden, die Publikationsplattform zusätzlich ab 1. Juni 2019 als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde zu bestimmen. Ergänzend zur rechtsverbindlichen elektronischen Publikation werden die amtlichen Publikationen der Gemeinde jedoch weiterhin im Zuzwil-aktuell veröffentlicht.

Rechtssammlung auf Plattform

Die Rechtssammlung der Gemeinde (Gemeindeordnung, Reglemente, Vereinbarungen) werden ab dem 1. Juni 2019 auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen rechtsverbindlich veröffentlicht.


 

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