Geren/Buchenstrasse, Lenggenwil: Gemeinderat Niederhelfenschwil verzichtet auf Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
(Gemeinderat Niederhelfenschwil)
Zusammen mit den Grundeigentümern im Areal Geren/Buchenstrassen wurden der Überbauungsplan Geren (Sondernutzungsplan) und der Teilstrassenplan Buchenstrasse entwickelt. Im Vorprüfungsprozess attestierte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) deren Recht- und Zweckmässigkeit. Der Gemeinderat lehnte deshalb im Jahr 2016 die Einsprachen gegen diese Erlasse ab. Die dagegen erhobenen Rekurse von Anstössern und Nachbarn sind vom Baudepartement (BD) inzwischen geschützt worden.
Erschliessung des Areals im Rahmen neuer Gesetze
Der Gemeinderat hat beschlossen, von einer Beschwerde gegen den Entscheid des BD abzusehen. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird er sich nochmals vertieft mit der Entwicklung dieses Gebiets befassen. Dabei wird auch der aktuelle Entscheid, der sich insbesondere zu den zulässigen Gebäudemassen in einer Gewerbe-Industrie-Zone äussert, in die weitere Planung miteinbezogen. Zusätzlich ist das neue Bau- und Planungsgesetz (PBG) zu berücksichtigen. Inwieweit die Erschliessung des Areals Geren künftig verändert werden muss, liess der Entscheid des BD weitgehend offen, stellte allerdings fest, dass ein Wendeplatz für Grossfahrzeuge bereits beim heutigen Überbauungsstand notwendig wäre. Der Entscheid bestätigte ferner die Argumentation des Gemeinderates, wonach mit der Ansiedlung von Betrieben im Areal Geren das Verkehrsaufkommen auf der Kantonsstrasse durch Lenggenwil und auf der Buchenstrasse keinen problematischen Umfang annimmt.