GEREN/BUCHENSTRASSE, LENGGENWIL – NEUE LÖSUNG SUCHEN

Geren/Buchenstrasse, Lenggenwil: Gemeinderat Niederhelfenschwil verzichtet auf Beschwerde an das Verwaltungsgericht.

(Gemeinderat Niederhelfenschwil)
Zusammen mit den Grundeigentümern im Areal Geren/Buchenstrassen wurden der Überbauungsplan Geren (Sondernutzungsplan) und der Teilstrassenplan Buchenstrasse entwickelt. Im Vorprüfungsprozess at­testierte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) deren Recht- und Zweckmässigkeit. Der Ge­meinderat lehnte deshalb im Jahr 2016 die Einsprachen gegen diese Erlasse ab. Die dagegen erhobenen Re­kurse von Anstössern und Nachbarn sind vom Baudepartement (BD) inzwischen geschützt worden.

Erschliessung des Areals im Rahmen neuer Gesetze

Der Gemeinderat hat beschlossen, von einer Beschwerde gegen den Entscheid des BD abzusehen. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird er sich nochmals vertieft mit der Entwicklung dieses Gebiets befas­sen. Dabei wird auch der aktuelle Entscheid, der sich insbesondere zu den zulässigen Gebäudemassen in einer Gewerbe-Industrie-Zone äussert, in die weitere Planung miteinbezogen. Zusätzlich ist das neue Bau- und Pla­nungsgesetz (PBG) zu berücksichtigen. Inwieweit die Erschliessung des Areals Geren künftig verändert wer­den muss, liess der Entscheid des BD weitgehend offen, stellte allerdings fest, dass ein Wendeplatz für Gross­fahr­zeuge bereits beim heutigen Überbauungsstand notwendig wäre. Der Entscheid bestätigte ferner die Argu­men­tation des Gemeinderates, wonach mit der Ansiedlung von Betrieben im Areal Geren das Verkehrsaufkom­men auf der Kantonsstrasse durch Lenggenwil und auf der Buchenstrasse keinen problematischen Umfang an­nimmt.


 

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