WEGEN TROCKENHEIT: KEIN WASSER AUS DER THUR ENTNEHMEN

Viele sind sich noch nicht bewusst, dass es verboten ist, Wasser aus der Thur zu entnehmen. Dabei entwickelt sich die Thur zumindest für den flüchtigen Betrachter immer mehr zu einem stehenden Gewässer und der Wasserstand sinkt sukzessive.

Im Titelbild die Thur bei der Schwarzenbacher Brücke zwischen Schwarzenbach und Wil SG (31.07.2018)


Deshalb hat Michael Eugster, Leiter Amt für Wasser und Energie des Kantons St. Gallen, auch die Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Oberflächengewässern – und auch explizit der Thur – verfügt.

In der Verfügung des Kantons wird festgehalten:

„Aufgrund der lange anhaltenden, ausserordentlichen Trockenheit führen die kleineren und kleinen Oberflächengewässer im Kanton St.Gallen zurzeit nur sehr wenig Wasser. Die zuständige kantonale Stelle sieht sich daher veranlasst, zum Schutz dieser Gewässer und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen den Gemeingebrauch dieser Gewässer ab sofort einzuschränken, d.h. Wasserentnahmen aus diesen Gewässern vorübergehend zu untersagen.“

–> „Wasserentnahmen aus stehenden Oberflächengewässern und aus Fliessgewässern (mit Ausnahme zu Tränkezwecken) sind somit untersagt.“ 

Thur im Speziellen

*Aufgrund des tiefen Wasserstandes und der hohen Wassertemperaturen sowie aufgrund des Entnahmeverbotes im Kanton Thurgau und der sich zuspitzenden Lage wird die Thur von der Liste der Gewässer für mögliche Wasserentnahmen gestrichen.

Was ist erlaubt?
„Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf dabei kein Aufstau des Wassers erfolgen.“

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Thur bei der Felsegg in Henau, Blickrichtung Wil. (31.07.2018)
Thur bei der Felsegg in Henau, Blickrichtung Oberbüren. (31.07.2018)
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