JONSCHWIL: GENERELLES FEUERWERK- UND FEUERVERBOT

Der Kanton hat ein Feuerwerks- und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Die Gemeinden können dieses Verbot erweitern. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird das Feuerwerk- und Feuerverbot auf das gesamte Gemeindegebiet von Jonschwil erweitert. Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf durch die Gemeinde Jonschwil.

Neben dem Feuerwerksverbot erlässt die Gemeinde Jonschwil ein generelles Feuerverbot im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Holzkohle-Grills. Bei der Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist erhöhte Vorsicht geboten; zudem ist geeignetes Löschmittel bereit zu stellen. Die genannten Verbote gelten ab sofort bis auf Widerruf durch die Gemeinde Jonschwil. Dieser wird erst nach Regenfällen über mehrere Tage hin erfolgen. Regenschauer über einen kurzen Zeitraum vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Den Anweisungen der Gemeindebehörden, der Polizei und der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.


 

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