TAUSENDE EIGENHEIME WERDEN BESITZER WECHSELN

Event Clientis Beratungszentrum Uzwil zum Thema Liegenschaft verschenken, vererben, verkaufen

In seinen einleitenden Worten wies Patrick Schiegg, Leiter des Beratungszentrums Uzwil, auf die Aktualität und Wichtigkeit dieses Themas hin. „Rund 43 Prozent der 65 – 79-jährigen Schweizer leben aktuell in selbstbewohntem Wohneigentum. Bei den über 80-jährigen sind es immer noch knapp 36 Prozent. Somit werden in den nächsten Jahren alleine in der Ostschweiz tausende Eigenheime den Eigentümer wechseln.“ Dass mit diesem Thema der Nerv der Zeit getroffen wurde, bewies nicht zuletzt ein bis auf den letzten Platz besetzter Eventraum im Clientis Beratungszentrum Uzwil. Schiegg wies ausserdem auf die Vorteile des Beratungszentrums Uzwil hin: „Dank dem breiten Netzwerk von Bank, Anwalt, Treuhänder und weiteren Partnern wird der Kunde bei uns ganzheitlich und aus einer Hand beraten. Von der Immobilienschätzung, über die Liegenschaftsvermittlung bis hin zu rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten sind wir gerne Ihre Ansprechpartner“.

Lösungen individuell – kein Patentrezept

Dieter Kunz, K+B Rechtsanwälte, wies in seinen Ausführungen als erstes darauf hin, dass es prinzipiell kein Patentrezept gibt. Je nach familiärer und finanzieller Situation müsse individuell entschieden werden. Dies stets unter Berücksichtigung der eigenen Interessen, allenfalls der Interessen der Nachkommen und der steuerlichen und erbrechtlichen Aspekten. Gerade wenn eigene Nachkommen berücksichtigt werden sollen, kann so auch eine Schenkung (Erbvorbezug) mit oder ohne lebenslänglichem Wohn- oder Nutzniessungsrecht Sinn machen. In diesem Fall müsse jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Unterhaltspflicht gelegt werden, welche es separat zu regeln gilt. Ausserdem muss zwingend auch das gesetzliche Erbrecht steht’s im Auge behalten werden, damit keine Pflichtteile verletzt werden oder nachträglich Ausgleichspflichten geltend gemacht werden können.

Steuerliche Überraschungen durch Vorabklärungen vermeiden

Im zweiten Teil befasste sich Martin Brenner, Brenner Treuhand AG, insbesondere mit den steuerlichen Konsequenzen. So wurde die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer, welche bei einem Verkauf immer wieder zu bösen Überraschungen führt, detailliert erklärt. Aber auch die verschiedenen Schenkungsformen oder der Unterschied von einem Wohn- zu einem Nutzniessungsrecht wurden anhand von Praxisbeispielen verständlich aufgezeigt. Aber auch auf den Nachteil einer grosszügigen Schenkung wurden hingewiesen. „Diese kann spätestens bei der Beantragung von finanziell notwendigen Ergänzungsleistungen zu grossen Problemen führen“, so Brenner.

Der anschliessende Apéro bei frühlingshaften Temperaturen auf der hauseigenen Terrasse rundete den gelungenen und interessanten Abend erfolgreich ab und bot die Möglichkeit für weitere Gespräche.


 

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