TROTTOIRS – WO FUSSGÄNGER VORTRITT HABEN

(Gemeinde Uzwil) Der Strassenraum verändert sich. Immer häufiger sind an Kreuzungen durchgezogene Trottoirs anzutreffen. Heisst: Autos müssen ein Trottoir überfahren, um in die Kreuzung einzubiegen.

Wer beispielsweise eine Weile an der Kreuzung Herrenhofstrasse-Sonnenhügelstrasse steht, stellt fest: Nicht allen Automobilisten ist klar, wer Vortritt hat. Das Einfachste zuerst: Fussgänger haben auf diesen über die Fahrbahn durchgezogenen Trottoirs Vortritt. Das Trottoir ist auch im Kreuzungsbereich ihr gesicherter Bereich.

Hier hat ein Fahrzeug, das von der Herrenhofstrasse her rechts auf die Kreuzung einfährt, keinen Rechtsvortritt. Dieser ist durch das durchgehende Trottoir aufgehoben und die Fussgänger darauf haben auch Vortritt. (Foto: uzwil24.ch)

Durchgezogene Trottoirs heben Rechtsvortritt automatisch auf

Wie siehts mit dem Vortrittsregime für die Automobilisten aus? Gilt Rechtsvortritt? Nein. Wer bei einer Einmündung über ein Trottoir fahren muss, hat keinen Vortritt. Signalisiert werden darf das aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht. Das durchgezogene Trottoir ist Signal genug.


 

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