Spätestens ab dem 45. Lebensjahr ist es Zeit, sich mit der eigenen Vorsorgeplanung auseinander zu setzen. Nur so können böse Überraschungen vermieden werden sowie drohende Einkommens- und Vorsorgelücken im Pensionsalter frühzeitig erkannt und bestenfalls noch geschlossen werden. Informationen darüber vermittelten am Dienstagabend die Vorsorgeexperten des Clientis Beratungszentrums Uzwil.
Was für Angaben enthält eigentlich der eigene Pensionskassen-Versicherungsausweis? Wie ist man im Falle einer Invalidität versichert und mit was für Rentenleistungen können die eigenen Angehörigen im Todesfall rechnen? Was muss bei der umfassenden Pensions- und Vorsorgeplanung alles beachten werden? Wie können die eigenen Wünsche im Vorsorge- oder Todesfall sichergestellt werden?
Frühzeitig mit der Vorsorge auseinander setzen
Die Referenten Patrick Schiegg und Adrian Müller von der Clientis Bank Oberuzwil sowie Silvan Egli von der Schrepfer Partner Versicherungstreuhand AG erfreuten sich über die zahlreich erschienenen Kunden und Nichtkunden und informierten über die Brennpunkte rund um das Thema Vorsorge-, Rechts- und Pensionsplanung.
Nach der Begrüssung informierte Patrick Schiegg, Leiter des Beratungszentrums Uzwil, detailliert über das 3-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz und deren Leistungen. Gemäss Schiegg sollte man sich möglichst frühzeitig mit der eigenen Vorsorge- und Pensionskassenplanung auseinander setzen. „Es gibt keine Standard-Lösung, da es in der Schweiz eine Vielfalt von möglichen Pensionskassenlösungen gibt. Auch die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation sowie das Budget und die individuellen Wünsche müssen bei einer seriösen Vorsorgeplanung zwingend berücksichtigt werden.“
Anschliessend analysierte Silvan Egli zusammen mit den Teilnehmern die vielen Angaben, welcher ein Pensionskassen-Ausweis enthält und überzeugte mit guten Ratschlägen zur Frühpensionierung, Steuer- und Kapitalplanung. Adrian Müller wies die Teilnehmer auf die Wichtigkeit einer frühzeitigen Nachlassregelung unter Berücksichtigung des in der Schweiz geltenden Ehe- und Erbrechts hin. Weiter erklärte Müller, wie die Selbstbestimmung bei Eintritt einer sogenannten Handlungsunfähigkeit, z.B. infolge einer Altersdemenz, dank eines Vorsorgeauftrages sichergestellt werden kann.
Clientis Beratungszentrum mit breitem Dienstleistungsangebot
Zum Schluss ging Zentrumsleiter, Patrick Schiegg, nochmals auf das umfassende Dienstleistungsangebot des Clientis Beratungszentrum Uzwil ein. Dank der Partnerschaft mit einer renommierten Anwaltskanzlei sowie weiteren Versicherungs- und Vorsorgeexperten können diverse Vorsorgeanliegen – von der Pensionsplanung bis hin zum Liegenschaftsverkauf – vor Ort und aus einer Hand erledigt werden.
Anlässlich des abschliessenden Apéros wurden weitere, angeregte Gespräche geführt. Ausserdem erhielten die Teilnehmer die Möglichkeit, Unklarheiten oder persönliche Fragen sogleich direkt mit den anwesenden Vorsorgeexperten zu klären.